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Zitat von: KlausP am 17. August 2016, 09:56:35Zitat... Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe ...
Doch, genau so ist das aber mit dem vorläufigen Dienstgrad zu verstehen. Der ist an die vorgesehene Verwendung gebunden und ausschliesslich bei RDL in dieser Verwendung und bei entsprechenden dafür notwendigen Lehrgängen zu tragen. Wenn ich mich nicht irre, gibt es dazu sogar eine entsprechende Belehrung.
Zitat"6065. Die Teilnahme von Reservistinnen und Reservisten an DVag findet grundsätzlich mit dem endgültig verliehenen Dienstgrad statt. Vorläufig verliehene Dienstgrade dürfen nur im Rahmen von Dienstleistungen in der Beorderungsverwendung getragen werden. Ungediente Personen nehmen im untersten Mannschaftsdienstgrad teil. Diesen erhalten die Teilnehmenden von Rechts wegen mit der Zuziehung ohne eine Verleihung. Für Zivilpersonal der Bundeswehr, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder fachbezogene Aufgaben wahrnimmt, gelten die Vorgaben gemäß Abschnitt
3.8.4."
ZitatIn einem Wehrdienstverhältnis führen Reservisten und Reservistinnen den ihnen verliehenen(ZDv 20/03 Kapitel 10 1003)
Dienstgrad ohne Zusatz. Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses entfällt die Berechtigung
zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.
Zitat... Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe ...
Zitat von: elwammerl am 16. August 2016, 07:56:36
Ich bin ja in der Pflicht den "vorläufig" höheren Dienstgrad zu bestätigen. Wenn ich aber keinen Lehrgang bekomme, kann ich das ja nicht!