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Autor Jens79
 - 02. September 2016, 07:30:24
Zitat von: slider am 01. September 2016, 22:38:04
Zitat von: wolverine am 01. September 2016, 20:39:42
Oder es war eine übliche Latrinenparole. Erzählungen und Akteninhalt sind oft ganz verschiedene Welten.

Nein, waren damals leider beide Kameraden von mir aus der selben Einheit (Staffel ... also sehr überschaubar) mit denen ich auch privat zumindest so viel Kontakt hatte, um die Vorwürfe als korrekt bestätigen zu können.

Dann hatten Sie auch Einblicke in Vernehmungen....  ::)

Wie schon geschrieben wurde gibt es immer wieder sehr große Unterschiede, was man im Kameradenkreis erzählt, und was dann tatsächlich bei Vernehmungen rauskommt. Und ohne die weiteren Umstände zu kennen, wurde eben "nur" BTM auf der Stube gefunden.
Autor F_K
 - 02. September 2016, 07:14:28
By The Way: Wehrpflicht soll es mal gegeben haben - da war vieles anders zu bewerten.
Autor slider
 - 01. September 2016, 22:38:04
Zitat von: wolverine am 01. September 2016, 20:39:42
Oder es war eine übliche Latrinenparole. Erzählungen und Akteninhalt sind oft ganz verschiedene Welten.

Nein, waren damals leider beide Kameraden von mir aus der selben Einheit (Staffel ... also sehr überschaubar) mit denen ich auch privat zumindest so viel Kontakt hatte, um die Vorwürfe als korrekt bestätigen zu können.
Autor wolverine
 - 01. September 2016, 20:39:42
Oder es war eine übliche Latrinenparole. Erzählungen und Akteninhalt sind oft ganz verschiedene Welten.
Autor Getulio
 - 01. September 2016, 19:47:39
Zitat von: slider am 01. September 2016, 13:44:29
Keine Ahnung,

ich weiß nur, dass bei uns "damals" (2001) bei einem SaZ4 Mannschafter Kokain im Spind gefunden wurde und dieser dann 3 Monate später zum SaZ8 verlängert und versetzt wurde. Ein damaliger FWDL23 wurde mehrfach dienstlich und privat mit Haschisch erwischt ... und wurde letztendlich SaZ4 Mannschafter. Verstehe es wer will.

Sch**sse passiert überall, wo Menschen arbeiten. Absicht war das sicher in beiden Fällen nicht, sondern falsch gelaufen.
Autor Getulio
 - 01. September 2016, 19:45:25
Zitat von: benny86 am 01. September 2016, 13:34:24
rein interessehalber, wird generell bei Drogenkonsum unterschieden, ob jemand SAZ 4/8/12/... und welcher Dienstgradgruppe er angehört, oder ist das Ergebnis (Entlassung) für alle gleich?

Es wird allenfalls auf die Person geschaut, aber in den ersten vier Jahren gehen in der Regel alle, Mannschaft, Uffze, Offze, dafür nach Hause. Und vom Grundsatz sind die Anforderungen an gute Führung umso höher, desto höher der Dienstgrad.
Autor StOPfr
 - 01. September 2016, 14:18:41
Das liegt sicher daran, dass die Entscheidungen individuell getroffen werden und nicht von Flexscan  ;)!
Autor slider
 - 01. September 2016, 13:44:29
Keine Ahnung,

ich weiß nur, dass bei uns "damals" (2001) bei einem SaZ4 Mannschafter Kokain im Spind gefunden wurde und dieser dann 3 Monate später zum SaZ8 verlängert und versetzt wurde. Ein damaliger FWDL23 wurde mehrfach dienstlich und privat mit Haschisch erwischt ... und wurde letztendlich SaZ4 Mannschafter. Verstehe es wer will.
Autor schlammtreiber
 - 01. September 2016, 13:43:48
Während der ersten 4 Jahre ist man einfach wesentlich leichter zu entlassen als danach  ;)
Autor benny86
 - 01. September 2016, 13:34:24
rein interessehalber, wird generell bei Drogenkonsum unterschieden, ob jemand SAZ 4/8/12/... und welcher Dienstgradgruppe er angehört, oder ist das Ergebnis (Entlassung) für alle gleich?
Autor KlausP
 - 01. September 2016, 13:17:37
Der Gedanke mit dem Urlaub kam mir auch.

Ja, "früher" war vieles einfacher. Da schickte man solche Pillepalle an den Divisonskommandeur und innerhalb einer Woche war der Drops mit § 55(5) gelutscht.  :D
Autor Andi
 - 01. September 2016, 13:14:08
Die Entlassungsdienstselle ist mittlerweile bei allen Mannschaftssoldaten die gleiche. Die Sachbearbeiter differieren aber je nach - nicht lachen - Erstverwendungssymbol. Als Spieß muss man jetzt also für seinen Stabsdienstsoldaten, seinen MatBewSoldaten und seinen Schirrmeistergehilfen jeweils einen anderen Personalbearbeiter anrufen. Das ist zwar nicht logisch, macht aber auf der Arbeitsebene - wie jede Umstrukturierung von Verwaltungsprozessen der letzten 20 Jahre - mehr Arbeit.

Ansonsten kann der zuständige Sachbearbeiter auch einfach nach Abhandlung des ersten Sachverhalts in seinen verdienten Urlaub gegangen sein. Da es oberhalb der Einheitsebene faktisch keine Vertreterregelungen mehr gibt würde mich das nicht wundern. ;)
Autor KlausP
 - 01. September 2016, 12:38:56
Kommt auf die Entlassungsdienststelle an. Wenn beide Fälle zur gleichen Zeit an die selbe Entlassungsdienststelle abgegeben wurden kann ich mir die zeitlichen Unterschiede nicht erklären.
Autor Flexscan
 - 01. September 2016, 12:35:11
grade bei nem SAZ4 dürfte sowas schnell über die Bühne gehen.
Autor wolverine
 - 01. September 2016, 12:33:24
Disziplinarangelegenheiten sind immer Einzelfallentscheidungen. Es geht ja auch immer um Menschen mit ihren ganz eigenen persönlichen Schicksalen und jeder Fall ist anders.
Aber die Wahrscheinlichkeit einer Entlassung ist schon sehr hoch und alles andere unter den genannten Faktoren sehr unwahrscheinlich.