Wenn ich einen 90/5 für Auslandsverwendungsfähigleit und Tropenverwendungsfähigkeit mache, wie lange frühestens vor dem Einsatz kann ich den machen?
Diese BA 90/5 sind 24 Monate
ab Unterschrift Arzt gültig. (Regelung C1-100/0-8004)
Was die Erstellung betrifft, gilt das "Fachliche Kompendium SanDst":
Die Erstbegutachtung erfolgt i.d.R. nach der Personalauswahl für die beabsichtigte Verwendung im Ausland
und
wird, wenn sie länger als 12 Monate zurückliegt, nochmals vor dem Abreisetermin aktualisiert (Befragung/Untersuchung/Entscheidung nach Aktenlage)
Für RDL gelten die Vorgaben gem. der A2-1300/0-0-2:
"Für Personen, die für eine konkrete Planung in Betracht kamen und nicht ausgewählt wurden,
aber ggf. als Ersatz vorgesehen sind, können die zuständigen KarrC Bw vorab um Durchführung
einer Dienstfähigkeitsuntersuchung zur Abklärung der Auslandsdienstverwendungsfähigkeit gebeten werden.
Ziel ist die medizinische Vorauswahl von RDL ohne erkennbares gesundheitliches Ausschlusskriterium für eine besondere Auslandsverwendung."Ansonsten gilt:
"Reservistinnen und Reservisten, die zu besonderen Auslandsverwendungen eingeplant
werden, müssen den auf das jeweilige Einsatzgebiet bezogenen gesundheitlichen Anforderungen genügen.
Die Zuständigkeiten und das weitere Verfahren hinsichtlich der truppenärztlich festzustellenden
Auslandsdienstverwendungsfähigkeit sowie ggf. der Tropendienstverwendungsfähigkeit richten
sich nach dem AllgUmdr Nr. 80 (1) „Fachdienstliche Anweisungen des Inspekteurs des Sanitätsdienstes
der Bundeswehr“ (FA InspSan) (Hinweise in den GAIP)."
(1) Seit 01.08.2016 außer Kraft > überführt in das "Fachliche Kompendium SanDst"