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Zitat von: MiraC am 14. November 2016, 16:36:44
"plötzlich und unerwartet" auf einem LW Stützpunkt "aufschlägt" und gar keine SÜ hat
ZitatDie Ergänzung eines Verweises auf den neuen § 37 Absatz 3 stellt sicher, dass das
Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung auch für Personen gilt, die ein Wehrdienstverhältnis
erstmalig als Dienstleistende nach dem Vierten Abschnitt des SG begründen.
Zitat von: ALBA am 12. November 2016, 21:59:45
Es reicht schon aus im "falschen" Staat geboren zu sein oder eine Frau von "dort" zu haben um keine Ü1 zu bekommen, da sind mir einige Fälle bekannt.
Zitat von: LwPersFw am 12. November 2016, 18:33:12Zitat von: Mumu12 am 07. November 2016, 18:14:57
Guten Tag,
2.) Wird es bald (2017) nicht mehr möglich sein ohne min. Ü1 eingestellt zu werden, wegen Änderungen des Soldatengesetzes...?und was ist mit den Soldaten ohne Sicherheitsüberprüfung?
Hier nachzulesen:
Deutscher Bundestag
Drucksache 18 / 10009
18 . Wahlperiode
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes
Prognosen kann man nicht geben, da es sich immer um Einzelfallbetrachtungen handelt.
Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, wird aber kein Bewerber mehr ohne eine einfache SÜ eingestellt,
bzw. wenn die SÜ noch nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden konnte... erfolgt die Einstellung
unter Vorbehalt. Bei dann negativem Ergebnis der SÜ > Entlassung.