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Herkunft und die Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Mumu12, 07. November 2016, 18:14:57

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Mumu12

Guten Tag,
Ich hätte genau drei Fragen:

1.) Haben Soldaten mit Migrationhintergrund aus der Stastenliste grundsätzlich eine schlechte Chance eine Ü1 Ü2 Ü3 zubekommen, ohne etwas verbrochen zu haben?

2.) Wird es bald (2017) nicht mehr möglich sein ohne min. Ü1 eingestellt zu werden, wegen Änderungen des Soldatengesetzes...?und was ist mit den Soldaten ohne Sicherheitsüberprüfung?

3.) Durch meine irakische Herkunft wäre ich rein theoretisch auch irakischer Staatsbürger jedoch müsste ich die Urkunde der Staatsangehörigkeit beantragen (Schriftlich besitze ich nichts). Müsste ich diese "theoretische" Staatsangehörigkeit ablegen oder kann ich es überhaupt (da praktisch nichts vorliegt). ?

KillBurn93

Guten Abend,
Zu 1.
Sie müssen in den Überprüfungen Angaben zu Ihrer Familie/Verwandschaft in diesen Ländern angeben. Dadurch dauert das Überprüfen länger und sollts es Zweifel an den Angaben geben oder etwas nicht nachprüft werden können gilt die Devise "im Zweifel immer für die Sicherheit".
Zu 2.
Man reiche mir bitte die Kristallkugel
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

aiko1603

Hallo,
eine Sicherheitsüberprüfung ist zweckgebunden und nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende "sicherheitsempfindliche Tätigkeit" auf dem Dienstposten ausgeführt wird! Also wenn man Umgang mit oder Zugang zu Verschlusssachen (Vertraulich oder höher) hat oder an einer sicherheitsempfindlichen Dienststelle eingesetzt ist! Es gibt genügend Bereiche in denen keine Sicherheitsüberprüfung erforderlich ist.
Die Chancengleichheit bleibt in jedem Falle gewahrt!
Nähere Details gibts in der "Verschlusssachenanweisung des Bundes" nachzulesen!
Oder hier nochmal nachfragen :-)
Mkg
aiko

LwPersFw

Zitat von: Mumu12 am 07. November 2016, 18:14:57
Guten Tag,

2.) Wird es bald (2017) nicht mehr möglich sein ohne min. Ü1 eingestellt zu werden, wegen Änderungen des Soldatengesetzes...?und was ist mit den Soldaten ohne Sicherheitsüberprüfung?



Hier nachzulesen:

Deutscher Bundestag
Drucksache 18 / 10009
18 . Wahlperiode
Gesetzentwurf der  Bundesregierung Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes



Prognosen kann man nicht geben, da es sich immer um Einzelfallbetrachtungen handelt.

Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, wird aber kein Bewerber mehr ohne eine einfache SÜ eingestellt,
bzw. wenn die SÜ noch nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden konnte... erfolgt die Einstellung
unter Vorbehalt.  Bei dann negativem Ergebnis der SÜ > Entlassung.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

aiko1603

Stimmt, es ist beabsichtigt eine Änderung des Soldatengesetzes herbeizuführen und jeden einer "Einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) zu unterziehen. (Drucksache 495/16 ;-)
War mir bislang so nicht bewusst :-(
mkg
aiko

Merowig

Zitat von: LwPersFw am 12. November 2016, 18:33:12
Zitat von: Mumu12 am 07. November 2016, 18:14:57
Guten Tag,

2.) Wird es bald (2017) nicht mehr möglich sein ohne min. Ü1 eingestellt zu werden, wegen Änderungen des Soldatengesetzes...?und was ist mit den Soldaten ohne Sicherheitsüberprüfung?



Hier nachzulesen:

Deutscher Bundestag
Drucksache 18 / 10009
18 . Wahlperiode
Gesetzentwurf der  Bundesregierung Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes



Prognosen kann man nicht geben, da es sich immer um Einzelfallbetrachtungen handelt.

Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, wird aber kein Bewerber mehr ohne eine einfache SÜ eingestellt,
bzw. wenn die SÜ noch nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden konnte... erfolgt die Einstellung
unter Vorbehalt.  Bei dann negativem Ergebnis der SÜ > Entlassung.

Das Betrifft aber nicht Reservisten die ueben oder?


Fortuna audaces iuvat

aiko1603

Am besten hier runterladen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt?rp=http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do?nummer=495/16%26method=Suchen%26herausgeber=BR%26dokType=drs

und mal nachlesen, sind nur 21 Seiten :-)
Habs selber nur überflogen, Reservisten scheinen nicht betroffen! Und wenn schon? Wer nix zu verbergen hat oder im Schilde führt, hat auch nix zu befürchten ;-)
Mkg
aiko

ALBA

Es reicht schon aus im "falschen" Staat geboren zu sein oder eine Frau von "dort" zu haben um keine Ü1 zu bekommen, da sind mir einige Fälle bekannt. Diese Gesetztesänderung wird einigen Kameraden mit Migrationshintergrund das Leben ganz schön schwer machen, fürchte ich (Meine Wenigkeit ist auch davon getroffen).

Vorallem was sind mit den Kameraden die im Mitten in ihrer Dienstzeit sind und wegen den oben genannten Gründen keine Sicherheitsüberprüfung bekommen haben==> fristlose Entlassung ?


Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Einfach mal den Gesetzentwurf lesen. Es geht um die erstmalige Einstellung als SaZ/BS und den Wechsel von FWDL zu SaZ. Wer aktuell für seinen Dienstposten keine Sicherheitsfreigabe erhält wird ja auch nicht entlassen sondern auf einen anderen Dienstposten versetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ALBA

Jawohl so verstanden.
Trotzdem würde diese Gesetzesänderung  die Einstellungchancen aller zukünftige Kameraden mit einem Migrationshintergrund aus der "Staatenliste" verschlechterten. Da schon eine Herkunft aus diesen "Schurkenstaaten" eine SÜ scheiterten lassen kann.

Zudem wird dieses Gesetz auch alle Status-/Laufbahnwechseler mit so einem Hintergrund einige Probleme bereiten, da es bisher auch die DP der höheren Laufbahnen nicht unbedingt mit einer SÜ verbunden waren.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

aiko1603

Es wird im Zweifel für die Sicherheit entschieden!
Auf jeden Fall gibt es keine "Pauschalverurteilung" oder pauschale Ablehnung wegen Migrationshintergrund/Kontakten zu Personen aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko und jeder "kann angehört werden"!

Es ist wir mit den Kontrollen am Flugplazz: jeder flucht darüber, aber keiner möchte sie missen, weil sie ein Gefühl von Sicherheit geben!!
Mkg
Aiko

schlammtreiber

Zitat von: ALBA am 12. November 2016, 21:59:45
Es reicht schon aus im "falschen" Staat geboren zu sein oder eine Frau von "dort" zu haben um keine Ü1 zu bekommen, da sind mir einige Fälle bekannt.

Diese Erfahrung kann ich so nicht teilen - im Gegenteil. Mir sind mehrere Kameraden bekannt, die aus "falschen" Staaten stammen (ich nehme an, Du meinst damit die auf der Sicherheitsliste) oder Ehepartner von "dort" haben und trotzdem durch die SÜ kommen. Scheint also kein K.O.-Kriterium a priori zu sein.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

KlausP

Ich z.B. wurde überprüft

- vor meiner Übernahme zum SaZ 2
- vor meiner Übernahme zum BS
- bevor ich auf den Dienstposten Mobilmachnungsfeldwebel Gerät kam
- vor meinem Einsatz als VS-Verwalter (hier mit einer Ü2)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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