Copyright (c)/Urheberrecht und Impressum sind zwei paar Schuhe.
Ich habe auch nicht behauptet das es das Gleiche ist.
Ich habe dargelegt...
Hinter dem Copyright verbirgt sich der Urheber der Seite... und beim Urheber sind u.a. dessen Kontaktdaten zu finden ... als Bestandteil der geforderten Daten für ein Impressum.
Im BGH-Urteil musste zuerst auf "Kontakt" geklickt werden.
Der BGH lässt aber auch andere Möglichkeiten zu.
Und der Weg Copyright = Urheber > Kontaktdaten / Impressum ... ist für mich schlüssig.
Hinzu kommt... der Begriff "Impressum" ist kein rechtlich vorgegebener, da nur "eingebürgert" und somit auch nicht einklagbar.
Der Seitenurheber muss nur die geforderten Informationen im Rahmen der durch den BGH vorgegebenen 2-Klick-Regel bereitstellen.
Und hier ist nur ein Klick notwendig...
Da hier aber wie immer gilt ... 3 Richter ... 10 Meinungen...
...muss halt jeder für sich entscheiden was er für rechtens hält...