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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 13. Dezember 2016, 22:26:20 »

Wie ich diese Wischiwaschiaussagen liebe.
Aber ja, es bedeutet zunächst "Kein Sprengen, kein Schießen"
Du solltest aber nochmal mit dem ärztlichen Dienst sprechen, ob sie das konkretisieren können. Z.B. "Schießen nur unter folgenden Auflagen...."
Autor: Getulio
« am: 13. Dezember 2016, 22:15:28 »

Was bedeutet " Bedenken" ???   A: Ich soll nicht schiessen, bzw. Nur auf eigene Gefahr hin.

B: Ich darf nicht schiessen!!

Wie Kamerad Funker07 schon schrieb, "auf eigene Gefahr" findet nicht statt.

Bedenken vermutlich deshalb, weil die endgültige Entscheidung hier nicht der Arzt trifft. Dennoch läuft es aller Wahrscheinlichkeit nach auf B heraus. Kein Vorgesetzter ohne medizinische Kenntnisse, der bei Trost ist, wird Sie da schießen lassen entgegen ärztlicher Empfehlung.
Autor: KlausP
« am: 11. Dezember 2016, 13:16:13 »

Als Leitender bei dieser DVag würde ich Sie damit nicht schießen lassen.
Autor: funker07
« am: 11. Dezember 2016, 13:13:47 »

Nur auf eigene Gefahr gibt es meines Wissens nicht. Der Dienstherr ist im Fall der Fälle immer mit einer WDB dabei.

Hast du einen 90/5 bekommen, laut dem du nicht Schießen darfst?
Wer sind die beiden Ärzte? Weißt du, was für eine Erkrankung du hast?
Autor: Peteronkel
« am: 11. Dezember 2016, 12:43:27 »

Hallo Kameraden

Ich habe eine Frage an euch. Vielleicht gibt es hier einen Spezi der mir meine Frage beantworten kann. Die Meinungen dazu gehen stark auseinander.

Hier meine Frage

Ich habe für Devag eine ärztliche Empfehlung erhalten.

Dort im Schreiben steht:" Aus ärztlicher Sicht, bestehen Bedenken beim Schiessen und Sprengen.

Was bedeutet " Bedenken" ???   A: Ich soll nicht schiessen, bzw. Nur auf eigene Gefahr hin.

B: Ich darf nicht schiessen!!

In dem Schreiben vom BAPersbw steht nicht von einem VERBOT

Wie gesagt, die Meinungen dazu gehen weit auseinander.

Hat jemand Erfahrung wie sich so etwas verhält?

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