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Autor Sasch
 - 15. Dezember 2016, 09:41:41
Hallo Martin und andere User,
Vielen Dank für Dein/ Euer Kommentar.
Ich habe nun beide Tarife mit den kompletten Versicherungsbedingungen GSB1/2 und BTII/30 verglichen. Der einzige Unterschied ist das diese Rückzahlung bei nicht entstandenen Arztkosten sehr viel höher ist als beim neuen Tarif BTII/30. Also wenn ich im Jahr 2017 keine Arztrechnungen einreiche dann bekomme ich schon April 2017 3 x 175 zurück. Das habe ich schon schriftlich bekommen. Im Neuen Vertrag wird das nur möglich sein wenn eine Mitgliederversammlung das zusammen beschlossen hat. Das wäre natürlich ein Argument. Ich denke auch das alte Verträge besser sind. Nur eins kann ich nicht finden im unseren GSB1. Die Kurmaßnahmen fehlen komplett. Muss man schauen wie wichtig das ist. Sollte es ein Aufenthalt in einer Kurklinik sein das wäre das ja unter Stationär ein zu stufen. Dann passt das wieder. Für das man schon über 15 Jahre dort einbezahlt ohne etwas genutzt zu haben außer die Altersrückstellungen finde ich den Beitrag schon nicht wenig. Ich habe mir ein Angebot zukommen lassen als Neueinsteiger und da schaute ich nicht schlecht als 238 Euro als Beitrag drauf standen. Naja ich bin mir da noch nicht schlüssig. Ich weiß auch, dass die dann ja einen übernommen haben ohne Gesundheitszeugnis aber ich dachte immer der Beitrag würde viel  geringer sein als beim Neukunden dann. Sasch



Autor martj
 - 08. Dezember 2016, 19:35:30
Hallo Sasch!

Noch zahle ich 180,- im Monat, ab dem nächsten Jahr dann 210,-. Ich hatte eine große Anwartschaft seit 2000. Mit der Erhöhung habe ich gerechnet da der Beitrag bislang lange stabil war und auch wegen der Niedrigzinspolitik. Die Geschichte ging auch durch die Medien. Mir bot man ebenfalls einen Ausweichtarif an, jedoch empfahl mir ein Versicherungsberater zu diesem GSB, er sagte das diese alten Verträge doch die Besseren sind.
Was der LwPersFw empfohlen hat kann ich dir auch nur empfehlen. Jedoch hier ein kleiner Tipp:
Versicherungsberater werden vom Klienten (also mir) bezahlt, die dürfen kein Geld von Versicherungen nehmen und haben die Pflicht mich neutral zu beraten.
Ein Makler dagegen kann soweit machen was er will.
Bei einem Wechsel wäre ich sehr misstrauisch, die Gefahr das da was versteckt ist, ist doch schon arg hoch.

Martin
Autor LwPersFw
 - 06. Dezember 2016, 10:09:17
Da hilft nur das "Kleingedruckte" beider Tarife nebeneinander zu legen und wortgenau zu vergleichen.

Im Zweifel würde ich mit beiden Tarifen zur Verbraucherzentrale gehen und mich von einem Versicherungs-Spezi dort neutral beraten lassen.
Autor Sasch
 - 05. Dezember 2016, 20:39:19
Hallo Martin und andere User,
Wieviel zahlst Du denn für den Tarif GSB1/30? Mir wurde angeboten in den Tarif BT II/30 zu wechseln da er neu und 40Euro günstiger ist. Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass mir jemand einen Vertrag günstiger zu gleichen Leistungen anbietet. Warum auch? Die Versicherungsbedingungen sind wohl gleich. Die Mitarbeiter sagten genervt, dass es kein Unterschied gibt. Ich zahle für den GSB1/30 216,52Euro. Für den BTII/30 wären es bei angeblich gleicher Leistung 187,43! Habt ihr eine Idee warum die den geschlossenen GSB1/30 Tarif los werden wollen? Den Tarif habe ich seit 2004 und vorher die kleine Anwartschaft eben.
Ich bitte um zahlreiche Anmerkungen dazu!

MFG
Autor martj
 - 17. November 2016, 10:57:42
Des Rätsels Lösung!

Ein freundliches Telefonat mit der Continentale ergab, das der Versicherung ein Abrechnungsfehler unterlaufen ist. Montag am späten Vormittag rief ich an, Mittwoch lag bereits die korrigierte Abrechnung im Briefkasten und der Betrag war auf dem Konto.
Ich empfehle allen angehenden Pensionären, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung zu beschäftigen und die Abrechnungen zu verstehen. Ansonsten kann das auf Dauer arg teuer werden. Auch sollte man seinen Tarif bei der Krankenversicherung einigermaßen kennen.
Jungen Berufssoldaten empfehle ich dringend eine vernünftige Anwartschaft abzuschließen, ich bin heute, nach einem Schlaganfall, froh das ich eine ordentliche, wenn auch etwas teurere Anwartschaft abgeschlossen hatte. Der Bundeswehrverband macht auf dem Gebiet gute Arbeit.


Mit freundlichen Grüßen,

Martin
Autor ulli76
 - 13. November 2016, 16:44:53
Schreib doch einfach einen Widerspruch zu dem Bescheid mit genau DER Begründung. vielleicht hat sich der Sachbearbeiter nur vertan.
Autor martj
 - 13. November 2016, 15:19:56
Bei mir steht im Schriftstück "Tarife GSB1 und GSB2" unter B (Leistungen des Versicherers), Unterpunkt IV (Leistungsumfang):

" 2. Sofern die nach BI - BIII erstattungsfähigen Kosten nur zum Teil oder gar nicht beihilfefähig sind, erfolgt aus allen Tarifstufen eine Erstattung der Differenzkosten bis zu 100% der erstattungsfähigen Kosten*), mit Ausnahme von tageweise berechneten Einschränkungen der Beihilfe. "

--> Unter BI - BIII ist der Zahnersatz mit aufgeführt.
--> Mit den Tarifstufen ist die Prozentzahl gemeint unter welcher ich generell versichert bin, bei mir die 30%.
--> *) Ist für Beamte auf Probe etc, betrifft mich nicht.


Autor LwPersFw
 - 13. November 2016, 14:59:14
Die steht im von Klaus erwähnten Tarif EBT

"Ärztliche, psychotherapeutische, zahnärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen (,,Praxisgebühr")

Die aufgrund der Minderung der Beihilfe bei der Inanspruchnahme  von ambulanten  ärztlichen  oder psychotherapeutischen  Leistungen, zahnärztlichen Leistungen  und Heilpraktikerleistungen  (nach  §  49  Abs. 4 der  Bundesbeihilfeverordnung**)  verbleibenden  Kosten werden in voller Höhe –  unabhängig  vom vereinbarten  Prozentsatz – erstattet."


Was steht zum Thema zahnärztliche Leistungen in Ihrem Tarif ?
Autor martj
 - 13. November 2016, 14:41:01
Dies habe ich bereits, mit dem Ergebnis das diese Mehrkosten getragen werden müssten.
Nun, ich hoffte es ist ein gängiges Problem und wandte mich daher an' Forum.
Autor ulli76
 - 13. November 2016, 13:29:43
Schau doch mal in deine Vertragsunterlagen
Autor martj
 - 13. November 2016, 13:13:30
Ja es sind Laborkosten. So wie bei Klaus sollte es bei mir auch sein, zumindest denke ich, schließlich wählte ich damals den "Mercedes" unter den Angeboten.
Den Beihilfebescheid schickte ich mit zur Conti, trotzdem viel die Ausgleichszahlung aus.
Autor KlausP
 - 13. November 2016, 12:53:15
ZitatDie Frage wäre, warum die Beihilfe nur 40% von den 70%-also knapp 30% zahlt

Ich tippe auf Laborkosten, da sind nur 40% beihilfefähig. Genau das hat bei mir die Conti mit meinem EBT 70 dann ausgeglichen, nachdem ich denen meinen betreffenden Beihilfebescheid geschickt habe..
Autor ulli76
 - 13. November 2016, 12:49:00
Die Krankenversicherung ist doch für die 30% zuständig, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. Und die haben sie doch gezahlt?
Die Frage wäre, warum die Beihilfe nur 40% von den 70%-also knapp 30% zahlt und ob du mit der Continentale eine Vereinbarung hast, dass die auch das abdeckt, was die Beihilfe unter ihren 70% zahlt.
Autor martj
 - 13. November 2016, 10:04:01
Hallo Klaus,

der "CSB" war das gängige Modell welches zwischen Bundeswehrverband und Continentale vertraglich ausgehandelt war.
Der GSB ist nur eine Steigerung, etwas teurer und dafür mehr Leistungen. Als "Kompakttarif" beinhaltet er die Leistungen aus deinem Beihilfeergängungstarif.
Nur irgendwie wurden diese Leistungen jetzt nicht gezahlt. Ich werde die Woche die Continentale kontaktieren.


Gruß,

Martin
Autor KlausP
 - 12. November 2016, 20:08:16
ZitatMein Tarif bei der Conti ist der GSB 1/30

Tut mir leid, aber der Tarif ist mir leider nicht bekannt und ich habe den auch bei der Conti nicht gefunden, deshalb kann ich dir dazu nichts sagen. Bei mir wird alles, was von der Beihilfe nicht erstattet wird, von der Conti über den EBT 70 (Beihilfeergänzungstarif) reguliert.