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Zitat von: funker07 am 22. Januar 2017, 13:00:25
Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.
ZitatDie Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus.
Zitat von: Tommie am 22. März 2013, 18:16:10
Also, zunächst einmal regelt die Ziffer 128 der ZDv 20/7 dass man 5 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad zum Oberfeldwebel befördert werden kann! Und nicht 5 Jahre nach Beförderung zum Uffz!
Und dann regelt die Ziffer 114 der gleichen ZDv folgendes:Zitat"114. Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre."
Und für die Kameraden, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wir ein fiktives Datum der Beförderung zum Feldwebel errechnet, ab dem dann alle weiteren (frühestmöglichen) Beförderungstermine errechnet werden! Siehe hierzu auch die Anlage 2/2 zur ZDv 20/7!
Zitat von: Holgi33 am 25. März 2013, 17:56:52Nonsens, ich weiß nicht welche Version der ZDv du hast, aber dort in der Tabelle steht:
Falsch Ralf!
Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.
Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.
Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.
ZitatBei Soldaten und Soldatinnen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden der tatsächlich geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) mindestens für die Beförderung zu diesem Dienstgrad vorausgesetzt werden. Bei Nachbeförderungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 oder § 17 Abs. 4 bis 6 SLV (bis 31.03.2002: § 14 Abs. 4 bis 6 SLV) wird als Gesamtdienstzeit die Dienstzeit zugrunde gelegt, die nach der SLV mindestens für die Beförderung zu dem jeweiligen Dienstgrad vorausgesetzt wird. Ist die vor der Nachbeförderung tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit höher als die sich nach Satz 1 ergebende fiktive Gesamtdienstzeit, wird die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit zugrunde gelegt.