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Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel

Begonnen von Rollo83, 11. November 2010, 20:00:25

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AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

apollo98

Zitat von: Ralf am 22. März 2013, 17:49:59
Du meinst bestimmt 2013, das sind 5 Jahre nach DE.

Wieso nach DE? Aus der Tabelle in der 20/7 schließe ich fünf Jahre nach Ernennung zum Uffz.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Ralf

Nein, wie kommst du darauf? Dort steht doch "Für die Beförderung von Unteroffizieren in den Feldwebellaufbahnen gelten nachfolgende
Dienstzeitvoraussetzungen i n J a h r e n :"
Steht nicht so wie z.B. unter Nr. 119 bei den Offizieren "Dienstzeit in Jahren seit Ernennung zum Offizier (Offizierdienstzeit)::"
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apollo98

Ja genau. Neben Oberfeldwebel ist die Zahl fünf angegeben. Und diese bezieht sich auf Duell Wartezeit seit der Ernennung zum Uff. Beförderungen zum Hauptfeldwebel bezieht sich auch auf die Ernennung zum Uff. Hier geht es ja auch um die Beförderung von Unteroffizieren.  Erst bei der Beförderung zum Stabsfeldwebel ändert sich der Bezug.
Stuffz kann man ja auch erst ein Jahr nach Uffz werden und nicht ein Jahr nach Diensteintritt.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Ralf

Nein, "Dienstzeitvoraussetzung" betrachtet die gesamte Dienstzeit. Das was du meinst, da müsste das so dastehen, wie bei den Offizieren.
Die 5 neben OFw sagt eine Dienstzeit von 5 Jahren aus, nicht eine Dienstzeit seit Ernennung zum Unteroffizier (Unteroffizierdienstzeit).
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apollo98

Man oh man, da hatte ich einen kompletten Denkfehler. Als wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.....
....ich sollte weniger saufen....oder mehr.

Sorry Ralf.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

wolverine

Ich konnte bei meinem "Schwimm-Faux-Pas" noch mein Alter und die blaue Unterwäsche vorschieben, die mir das Hirn testosteromverseucht hat. Bei Dir muss es einzig der Suff sein! ;D
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Desperado

Vielleicht kapiere ich es nicht,möchte gern nochmal eine Frage stellen,weil ich die gerade hatte.

- Wenn jemand jetzt eine Stelle als SAZ 15 bekommt und aufgrund seiner zivilberuflichen Qualifikation direkt als Hauptfeldwebel eingestellt wird,wann kann dieser zum Stabsfeldwebel befördert werden?
HptFw d.R.


Ralf

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Holgi33

Falsch Ralf!

Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.

Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.

Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.

Holgi33

Die Fußnoten sagt aus:

ZitatBei Soldaten und Soldatinnen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden der tatsächlich geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) mindestens für die Beförderung zu diesem Dienstgrad vorausgesetzt werden. Bei Nachbeförderungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 oder § 17 Abs. 4 bis 6 SLV (bis 31.03.2002: § 14 Abs. 4 bis 6 SLV) wird als Gesamtdienstzeit die Dienstzeit zugrunde gelegt, die nach der SLV mindestens für die Beförderung zu dem jeweiligen Dienstgrad vorausgesetzt wird. Ist die vor der Nachbeförderung tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit höher als die sich nach Satz 1 ergebende fiktive Gesamtdienstzeit, wird die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit zugrunde gelegt.

Was ist Fiktiv in diesem Fall?

Tommie

Die Jahre für die Beförderung zum Hauptfeldwebel werden genauso wenig wie die für die Beförderung zum Oberfeldwebel ab der Beförderung zum Uffz gerechnet! Wer hat bloß diesen Scheiß aufgebracht? Einzig und alleine die Beförderung zum StUffz kann frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Uffz erfolgen!

Die Beförderung zum HptFw kann frühestens nach acht Jahren Zugehörigkeit zur Bundeswehr erfolgen und üblicherweise frühestens fünf Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel!

Wer als Hauptfeldwebel eingestellt wird, hat demnach "fiktive" fünf Feldwebeljahre und eine "fiktive Vordienstzeit" von acht Jahren und könnte nach 16 Feldwebeljahren Stabsfeldwebel werden, was dann ziemlich genau elf Jahre nach seiner Einstellung ist! Damit könnte also der SaZ 15, der als HptFw eingestellt wird, theoretisch auch während seiner Dienstzeit noch Stabsfeldwebel werden. In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass er dann, wenn er in den BFD geschickt wird, mit Wirkung vom ersten tag nach der aktiven Dienstzeit zum StFw d. R. befördert wird ;) !

Ralf

Zitat von: Holgi33 am 25. März 2013, 17:56:52
Falsch Ralf!

Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.

Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.

Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.
Nonsens, ich weiß nicht welche Version der ZDv du hast, aber dort in der Tabelle steht:
128. Für die Beförderung von Unteroffizieren in den Feldwebellaufbahnen gelten nachfolgende
Dienstzeitvoraussetzungen i n J a h r e n :
vertikal: für die Beförderung zu Stabsfeldwebel
und in der Matrix horizontal: bei der Einstellung als Hauptfeldwebel
und beide Angaben stehen bei 8 Jahren.
Eine Fußnote ist dort nur für den FlgDst angegeben, sonst nichts.
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Tommie


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