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Autor wolverine
 - 30. Januar 2017, 22:02:19
Ist auch so. Nur, die Bw weiß nicht, ob man Urlaub hat und der AG muss nicht wissen, was man im Urlaub macht.
Autor Getulio
 - 30. Januar 2017, 21:47:13
Zitat von: Merowig am 28. Januar 2017, 11:21:24
Ich muss Urlaub nehmen

Sicher, dass das erlaubt ist? Ich habe da so was im Hinterkopf, dass man seinen Erholungsurlaub auch zum Erholen zu nutzen hat und nicht für alternative "Berufstätigkeit".
Autor KlausP
 - 28. Januar 2017, 21:09:59
Zitat... Zum Wohnsitz im Ausland gibt es doch sicherlich Regelungen im BRKG. ...

Ja, die gibt es. Reisekosten werden erst ab dem ersten Bahnhof bzw. dem ersten Flughafen in Deutschland erstattet.
Autor Schnolle
 - 28. Januar 2017, 21:03:27
Hast du schon mal ne Günstigerprüfung vom BwDLZ machen lassen? Ich bekomme meine Flüge zu den LG sogar von denen gebucht! Weil das immer günstiger ist als mit dem Zug oder PKW. Sogar das Taxi zur Kaserne ist noch drin oder eben die S-Bahn Fahrkarte. Zum Wohnsitz im Ausland gibt es doch sicherlich Regelungen im BRKG.
Autor Merowig
 - 28. Januar 2017, 11:21:24
Ich muss Urlaub nehmen (bin immernoch im Clinch mit der Personalabteilung wegen Freistellung), erhalte darum "nur" die "Mindestleistung" und habe Flugkosten aufgrund meines Wohnsitzes im EU Ausland, die niemand logischerweise uebernimmt.

RDL sind aktuell eher freiwilliger Natur, das Geld ist eher eine Aufwandsentschaedigung und diese hat sich deutlichst verbessert.

Wenn das einem nicht genug ist, dann uebt man nicht mehr.
Autor LwPersFw
 - 28. Januar 2017, 11:02:54
Zitat von: MiraC am 27. Januar 2017, 22:12:50

[Durch die Neuregelung bin ich eh nicht durchgestiegen...]


Hier
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=13273.30

Der Anhang im Beitrag vom 13.10.2015

Da ist alles komprimiert zusammengefasst


Ergänzt durch Anhang hier

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54300.0

Beitrag vom 04.01.2017

In der PDF die Ausführungen beachten, die für RDL gelten !



Und natürlich das TopThema "USG"
Autor Schnolle
 - 28. Januar 2017, 09:36:05
Gemeint war der HptFw.  Ich wage auch zu bezweifeln,  dass es bei einer WÜ über mehrere Tage 24h Dienste gibt. Ohne Ausgleich.
Autor Schnolle
 - 28. Januar 2017, 09:23:11
Also mal eben überschlagen gibt es für einen HofFe mit zwei Kindern für 30 Übung bissel was 3100 Tacken. Plus Fahrtkosten. Wem das zu wenig ist jammert echt auf hohem Niveau. 
Autor nikabukolo
 - 28. Januar 2017, 01:55:24
Die Frage ist doch einfach. Willst du Reservist sein oder nicht?
Du bekommst ja anscheinend deinen Lohn und etwas Kohle für irgendwas.
Hast du keine Lust auf den Reservistendienst, dann lass es doch.

Gesendet von meinem ALE-L21 mit Tapatalk

Autor MiraC
 - 27. Januar 2017, 22:12:50
Also Reich werden wollte ich damit nie, habe eine RDL immer als Abwechslung vom Job gesehen.

Das hat sich jetzt als aktiver ja eh erledigt.
[Durch die Neuregelung bin ich eh nicht durchgestiegen...]
Autor wolverine
 - 27. Januar 2017, 19:53:00
Ich frage mich gerade, warum ich noch übe?! ??? Mit der dargestellten Berechnung werde ich ja richtig arm dabei. :-\
Aber das ist wie lieben oder wählen: nicht wegen sondern trotzdem! :D
Autor KlausP
 - 27. Januar 2017, 18:20:59
Okay, für mich hat sich dieses Thema damit erledigt. Entweder Sie wollen es nicht verstehen oder es fehlt zwischen den Ohren um es verstehen zu können. In beiden Fällen ist jedes weitere Argument sinnlos. Schönes Restleben noch ...
Autor Alex1986
 - 27. Januar 2017, 17:52:23
Ich muss erstmal schauen was es zusätzlich zum verdienst Ausfall gibt. Danach werde ich mich dazu äußern und werde mir überlegen ob es dich in Zukunft lohnt...
Autor Ralf
 - 27. Januar 2017, 17:43:59
ZitatEs rechnet sich einach nicht!
Ach du wolltest damit richtig reich werden? Schade, das bedient das Klischee einiger Resis.
Autor Alex1986
 - 27. Januar 2017, 17:42:14
Angenommen ich bekomme meinem verdienst Ausfall erstattet 20€ Brutto die Stunde. Hinzukommt dann der Tagessatz sagen wie mal 30€. Wenn ich dann 10 Stundem Dienst leiste an so einem Tag sind es 3 € die Stunde. Bin aber während einer Übung 24 Stunden im Dienst. Es rechnet sich einach nicht! Es ist ja nicht so das so eine Woche Übungsplatz Urlaub sind... Naja werde mal sehen was bei rum kommt.