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Zusammenfassung

Autor: IchParshippeJetzt
« am: 20. Februar 2017, 13:38:22 »


Dann meinte "IchParshippeJetzt", seine Frau habe sein Kind mitgenommen und seinen Kontakt unterbunden - hier kann eine Anzeige wegen Kindesentziehung Abhilfe schaffen,

Da die Mutter das Sorgerecht hatte, führte dort kein Weg hin. Ich hatte ein Schriftstück aufgesetzt, indem Sie mir per Unterschrift bestätigen musste, dass Sie das Kind nach 48h zurückbringt. Mit diesem, von ihr unterzeichneten Schriftstück, bin ich sowohl bei der Polizei als auch beim Jugendamt abgewiesen wurde, da "das Kind bei der Mutter schon gut aufgehoben sein wird".
Autor: BSG1966
« am: 20. Februar 2017, 13:27:16 »

Zitat
... Nicht dass das hier der Noch-Ehemann vom oben genannten Beitrag ist?! ...

Ja, ist er. Sein diesbezüglicher Beitrag mit seiner verbalen Entgleisung ist inzwischen gelöscht, so dass das nicht mehr unbedingt nachvollziehbar ist.

...och schade. Ist das möglich, den Erguss mal per PN zu kriegen? :P
Zitat
Zitat
... Jedenfalls - Sie hatten gesagt, der zweite im Bunde wäre ein "ranghöherer Kamerad" - wenn es ihr Vorgesetzter ist, kann er tatsächlich Ärger dafür bekommen.  ...

Meine Vermutung: Beide sind Rekruten im Feldwebelanwärterlehrgang, wobei sie als "Schütze FA" und er als "StUffz FA" eingestellt wurde. Somit besteht kein Vorgesetzten-/Unterstelltenverhältnis.

Jetzt hat er ja beide Optionen ;)
Autor: KlausP
« am: 20. Februar 2017, 12:50:15 »

Zitat
... Nicht dass das hier der Noch-Ehemann vom oben genannten Beitrag ist?! ...

Ja, ist er. Sein diesbezüglicher Beitrag mit seiner verbalen Entgleisung ist inzwischen gelöscht, so dass das nicht mehr unbedingt nachvollziehbar ist.

Zitat
... Jedenfalls - Sie hatten gesagt, der zweite im Bunde wäre ein "ranghöherer Kamerad" - wenn es ihr Vorgesetzter ist, kann er tatsächlich Ärger dafür bekommen.  ...

Meine Vermutung: Beide sind Rekruten im Feldwebelanwärterlehrgang, wobei sie als "Schütze FA" und er als "StUffz FA" eingestellt wurde. Somit besteht kein Vorgesetzten-/Unterstelltenverhältnis.
Autor: BSG1966
« am: 20. Februar 2017, 12:39:16 »

Nicht dass das hier der Noch-Ehemann vom oben genannten Beitrag ist?!

Jedenfalls - Sie hatten gesagt, der zweite im Bunde wäre ein "ranghöherer Kamerad" - wenn es ihr Vorgesetzter ist, kann er tatsächlich Ärger dafür bekommen.

Dann meinte "IchParshippeJetzt", seine Frau habe sein Kind mitgenommen und seinen Kontakt unterbunden - hier kann eine Anzeige wegen Kindesentziehung Abhilfe schaffen, das wiederum hat mit der Bundeswehr allerdings nicht zu tun, daher werden Sie entsprechende Expertise auch eher in nem Scheidungs-Forum oder eben bei dem von "FrankP" genannten Verein finden.

Nun, ansonsten ohne "Fachwissen" - manchmal ist ein Küssen und Verlieben auch nur eine kurze Angelegenheit und das Blatt wendet sich wieder zugunsten der Beziehung - so oder so alles Gute für Sie und viel Kraft für das, was nun kommen mag.
Autor: KlausP
« am: 20. Februar 2017, 11:39:27 »

Na ja, im parallelen Thread der anderen Seite schreibt er davon, dass von Scheidung angeblich keine Rede gewesen sein soll sondern etwas von "Neuanfang", also wird ja wohl schon vor dieser Affäre etwas im Argen gelegen haben mit der Ehe.
Autor: Tasty
« am: 20. Februar 2017, 11:24:52 »


Hallo zusammen.
Ich habe ein riesiges Problem.
Meine Ehefrau hat im Januar ihren Dienst als SAZ12 angetreten.
Die ersten 4 Wochen lief alles gut, sie freute sich aufs Wochenende und auf unseren 2jährigen Sohn und mich.
Jetzt in der sechsten Woche wurde meine Ehefrau von einem Ranghöheren Kameraden während des Biwaks geküsst und ist nun der Meinung das sie sich verliebt hat und hat mich und unseren Sohn sitzen lassen von heute auf morgen.

Meiner Meinung nach geht es da auch nur um Privates. Das hätte an jedem anderen Arbeitsplatz genauso passieren können und die Gefühle zwischen zwei Menschen gehen einen Arbeitgeber nun mal nichts an.
Eine Beziehung kann, so hart das klingen mag, nun mal nur funktionieren, wenn die Liebe und gegenseitige Achtung auf beiden Seiten vorhanden und stark genug ist.
Ich sehe das nicht als streitkräfte- oder berufsspezifisch an, auch ein dienstliches Fehlverhalten eines Soldaten vermag ich nicht zu erkennen - im Gegenteil, es offenbart nur den (offensichtlich desolaten) Charakter Deiner Noch-Ehefrau.
Du musst Dich entscheiden, ob Du um sie kämpfen magst oder sie gleich in die Wüste schickst. Sicher keine leichte Entscheidung.
Autor: FrankP
« am: 20. Februar 2017, 09:51:32 »

Falls es Probleme bzgl. des Kindes geben sollte: Eine hilfreiche Adresse könnte hier "Väteraufbruch für Kinder e.V." sein - im Internet leicht zu finden. Die machen Beratung für Väter in derartigen Situationen und haben dafür auch eine Hotline.
Autor: Nordschleife85
« am: 20. Februar 2017, 08:46:09 »

Ist auch nicht weiter schlimm.
Ändert ja eh nichts
Autor: Ralf
« am: 20. Februar 2017, 08:44:16 »

Das ist ein öffentliches Forum!
Autor: Nordschleife85
« am: 20. Februar 2017, 08:17:11 »

Ist es möglich Nutzer von dem Zugriff auf diesen Beitrag zu sperren???
Autor: Nordschleife85
« am: 20. Februar 2017, 08:13:25 »

Ok, hätte nicht für möglich gehalten das sowas geht.
Ich werde mich kümmern.
Dankeschön
Autor: IchParshippeJetzt
« am: 20. Februar 2017, 08:10:35 »

Glauben Sie das nicht! Meine Frau war auch von jetzt auf gleich weg und hat keinerlei Interesse an ihrer 10 Monate alten Tochter gezeigt. Nach der offiziellen Trennung und nachdem das Liebesfeuer nach ein paar Wochen etwas weniger wurde, hatte sie sich um 180 Grad gedreht. Auch Sie hatte damals nur eine normale Stube in der Kaserne und eigentlich keine Möglichkeit die kleine altersgerecht unterzubringen, aber sie glauben nicht wozu eine Frau fähig ist, in solch einer Situation.

Sie nahm mir meine Tochter trotz schriftlicher Vereinbarung weg, nahm sie unerlaubt über 400Km mit sich mit in die Kaserne anstatt sie zu mir zurückzubringen und unterband für mehrere Wochen den Kontakt. Ich wusste wochenlang! nicht wie es meiner Tochter geht, wo sie untergebracht ist etc. und das Jugendamt hat mit den Schultern gezuckt... " Das Kind ist bei der Mutter, wird schon nichts passieren"

Und plötzlich hatte ich nach Wochen einen Brief vom Anwalt, dass die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht beantragt und mir das Besuchsrecht untersagt werden soll.


Es ist nur ein gut gemeinter Rat von mir, sich schon jetzt um diese wichtigen Dinge zu kümmern. Denn der Hass, der sich bei einer Frau nach der Liebe entwickelt, ist mit nichts zu vergleichen... Und vor deutschen Jugendämtern/Gerichten haben Sie als Vater das nachsehen ( egal was die Mutter angestellt hat ).

Autor: Nordschleife85
« am: 20. Februar 2017, 07:59:29 »

Der kleine kann ja nur bei mir bleiben.
Wo soll meine Frau auch mit ihm hin, und da sie ja schon gezeigt hat das sie sich Problemlos mit seiner Abwesenheit abfinden kann wird so auch weiterhin nicht viel Interesse bekunden.
Aber meine Kraft und Energie setze ich selbstverständlich voll für ihn ein.
Danke für eure Antworten
Autor: IchParshippeJetzt
« am: 20. Februar 2017, 07:54:30 »

Aus eigener (ähnliche) Erfahrung kann ich ihnen nur mein Mitleid aussprechen.

Aber es hilft nichts, sie können die Situation nicht ändern. Seien sie für ihren Sohn da und kümmern Sie sich schon jetzt, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, um den weiteren Verlauf ( Sorgerecht etc.). Machen Sie nicht den Fehler und stecken ihre Energie und eine zerbrochene Ehe und lassen ihr Kind außen vor. Nach ein paar Wochen, wird ihre Exfrau einen Groll gegen sie hegen und ihnen nicht den Dreck unter den Fingernägeln gönnen (erst recht nicht ihren Sohn). Kümmern Sie sich schnell darum, dass ihr Sohn bei ihnen bleiben darf... am besten Heute und nicht erst Morgen.

Viel Glück
Autor: justice005
« am: 20. Februar 2017, 06:18:51 »

Zitat
Soweit ich weiß ist dieser Kuss als Strafbare Handlung zu betrachten oder sehe ich das falsch?

Strafbar ist es auf keinen Fall.

Wenn überhaupt, dann stehen Dienstvergehen im Raum. Das sehe ich hier aber nicht, da Sie selbst ja wohl kein Soldat sind, oder? Wer ist denn dieser "ranghöhere" Kamerad? Ein unmittelbarer Vorgesetzter? Vielleicht, aber auch nur mit einem ganz großen "vielleicht" liegt hier irgendwo ein Verstoß gegen die Dienstvorschriften im Raum.

Letztendlich wird das alles aber nichts nützen, denn das wird Ihre Frau auch nicht zur Vernunft bringen.

So schmerzlich das auch sein mag... Sie müssen sich damit abfinden. Eine Mutter, die ihr zweijähriges Kind wegen einer Liebesaffäre sitzen lässt, steht für mich moralisch sowieso irgendwo so weit unten, dass ich zur Vermeidung von Ärger mit den Moderatoren mal auf einen Vergleich verzichte.

Wenn Ihre Frau dauerhaft ihre Familie verlässt, dann sollten Sie sich auch rechtlichen Beistand suchen (Unterhalt etc...)

 
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