Autor: Tasty
« am: 26. Februar 2017, 16:43:35 »Man kann nur einen (Ehe-) Wohnsitz haben - wo liegt der Wohl bei Eheleuten?
Der bestimmt sich nach § 12 II Melderechtsrahmengesetz.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Man kann nur einen (Ehe-) Wohnsitz haben - wo liegt der Wohl bei Eheleuten?
Jetzt sagte mir das zustandige BwDlz in Garlstedt, welches mir TG auszahlen sollte, dass ich keinen Anspruch habe, da mit dem Mietvertrag der berliner Wohnung die anerkannte Wohnung in Hamburg erloschen ist.