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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 12. März 2017, 12:01:37 »

Also so wie ich breits vermutet hatte- das Medikament ist nicht Bestandteil der UTV.
Warum du nochmal zum Facharzt sollst- keine Ahnung.

So- das Problem ist, dass der Truppenarzt über die Bundeswehr abgesichert ist, sobald er in seinem Auftrag tätig wird (also das was die UTV umfasst). Für alles andere (am häufigsten ist tatsächlich das Pillenrezept) ist er selbst verantwortlich. Im Schadensfall haftet ER bzw. seine Haftpflicht. Im Rechtsstreit hat er keinen Rechtsschutz über die Bundeswehr, sondern über seine Rechtsschutzversicherung bzw. er zahlt dann seinen Anwalt selber. EIGNTLICH muss er dir die Ausstellung des Rezeptes in Rechnung stellen und dafür eine genehmigte Nebentätigkeit haben und auch noch einen Obulus an die Wehrverwaltung abdrücken.
Und deswegen stellen die meisten Truppenärzte keine Privatrezepte aus.

Edit: Und nein, du bekommst auch keine Überweisung zum zivilen Arzt um dir dort das Rezept ausstellen zu lassen (die Diskussion hatte ich auch regelmäßig mit weiblichen Soldaten wegen dem Pillenrezept.) Die Ausstellung des Rezeptes wäre eine IGEL-Leistung die selbst zu bezahlen ist.
Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 11:03:21 »

Der Termin im BWK würde nur helfen, wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden sollte. Dann gibt der Rat der Frau OFw Sinn. Allerdings ist das Anliegen sinnfrei, siehe die Verwaltungsvorschrift. Wenn du mit dem Privatrezept zufrieden bist, dann sag das bitte der Frau OFw, dann ist es kein Problem, das Rezept ausstellen zu lassen und das dürfte auch sehr schnell möglich sein.
Autor: DaybyDay1
« am: 12. März 2017, 10:57:21 »

Also, an alle die sich wundern. Ich bin der Fragesteller (mein alter Account funktioniert leider nicht mehr). Ich habe ein Privatrezept bekommen und bin damit zur Apotheke gegangen. Selbstverständlich habe ich die Tabletten selbst bezahlt, wäre ja auch sehr utopisch zu glauben, das die Bundeswehr sowas bezahlt. Musste ja davor auch selbst bezahlen. Und ja der Wirkstoff ist Finasterid. Mir gings nur darum, ob es stimmt das ich zu einem BWK gehen muss. Also ich werde diesmal wieder ein Termin im SanBereich vereinbaren und hoffen das es wieder klappt. Trotzdem danke.

MfG

DaybyDay1
Autor: Tommie
« am: 12. März 2017, 10:52:13 »

Boah ey! Breitenburg-Nordoe war der alte Standort des LazRgt 11 gleich neben Itzehoe, bevor diese umgezogen sind nach Seeth :D ! Das war eine "freud´sche Fehlleistung" ;) !

Die unterirdische Bundeswehr-Apotheke ist natürlich in Blankenburg im Harz, wie von "Andi8111" vollkommen richtig angemerkt!
Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 10:50:16 »

Streiche Breitenburg, setze Blankenburg.... (ändert aber nichts an Tommies exakt geschilderter Aussage)
Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 10:49:14 »

Wie das mit dem Ausstellen von Privatrezepten durch Bw-Ärzte ist, weiß ich nicht!

Analog zu zivilen Ärzten.
Autor: Tommie
« am: 12. März 2017, 10:47:36 »

Hierzu muss man folgendes wissen:

1. Die Bundeswehr versorgt die Truppenärzte in den SanVersZ über drei Versorgungs- und Instandsetzungszentren für Sanitätsmaterial, nämlich in Breitenburg (Harz), Quakenbrück (Norddeutschland) und in Pfungstadt (Nähe Darmstadt).
2. Der sog. "Handvorrat" eines Truppenarztes umfasst gängige Medikamente, die häufig benötigt werden und natürlich die vorbestellte Dauermedikation seiner bekannten Patienten. Alles andere muss bestellt werden.
3. Es gibt die Möglichkeit, den sog. "Sofortbedarf" mittels eines zivilen Rezeptes relativ schnell "an den Mann zu bringen"! Hierzu wird die kleinste Packungsgröße mit zivilem Rezeptformular verschrieben und eventuell weiter nötige Medikation wird bei der Apotheke eines der drei VIZ bestellt.

Jedoch hat das alles mit einem Privatrezept nichts zu tun!

Beispiel aus dem richtigen Leben ;) : Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die sog. "§Anti-Baby-Pille" nur in sehr wenigen Ausnahmefällen. Deswegen bekommen die Patientinnen hierfüür ein Privatrezept ausgestellt, das ihnen bestätigt, dass der Arzt dieses Medikament verordnet hat und sie diese Arznei erwerben dürfen. Abgerechnet werden kann so etwas jedoch nur gegen Bargeld und nicht über die Kasse!

Wie das mit dem Ausstellen von Privatrezepten durch Bw-Ärzte ist, weiß ich nicht!
Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 10:46:02 »

Bla?

Es gibt einen immensen Unterschied zwischen einem Privatrezept, wie z.B. für die Pille bei Frauen (wenn sie nur der Verhütung dienst) oder Spam für den Mann (sofern nicht für BPH verordnet) als für Rezepte des TrArztes, der das Medikament nicht im Schrank hat und bei Sofortbedarf ein Rezept für die zivile Apotheke ausstellt....

Der von Dir geschilderte Sachverhalt hat nichts mit dem Problem des TE zu tun...
Autor: jochenschweisser
« am: 12. März 2017, 10:35:20 »




Oder es ist nicht im Umfang der UTV enthalten- dann kann es dir der Truppenarzt auf Privatrezept aufschreiben und du musst die Kosten selber tragen.

Ist das neu? Habe in meiner ersten BW-Zeit ein Antibiotikum gg. Angina benötigt. Als ich dem Truppenarzt mitteilte, dass ich schon öfter Angina hatte, fragte er mich welches Medikament ich bekommen habe.
Er stellte mir dann ein Rezept für ne Zivil-Apotheke aus und ich habe das ganz normal einlösen können.
Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 09:06:13 »

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes
(Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung)

201. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung dient, soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift nicht Ausnahmen festgelegt sind, der Erhaltung und Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten. Sie umfasst alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie die zur Behandlung einer Erkrankung spezifisch erforderlichen medizinischen Leistungen. Damit sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen alle regelwidrigen Körper- und Geisteszustände erfasst, die einer Behandlung bedürftig und einer Therapie zugänglich sind.

1001. Arzneimittel und Medizinprodukte werden an Soldatinnen und Soldaten auf truppenärztliche Anordnung bzw. Verordnung der behandelnden Ärzte und Ärztinnen einer Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aus Beständen der Bundeswehr ausgegeben oder – sofern dies nicht möglich ist – aufgrund ärztlicher Verordnung beschafft. Zu den Arzneimitteln gehören nicht sogenannte Stärkungsmittel oder Präparate, die lediglich als besondere Zubereitungsformen von Lebensmitteln (wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel) anzusehen sind oder kosmetischen Zwecken dienen. Die Verordnung von Mineral- (Tafelwässer, „Gebrauchssprudel“ mit und ohne Geschmack) und Heilwässern ist unzulässig.
Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 09:02:30 »

Die UTV ist kein Selbstbedienungsladen. Es gibt Regeln an die sich alle halten müssen. Und wenn manche Ärzte Dinge verordnen, die nicht verordnungsfähig sind, dann schüren die nur Unruhe, wie man hier sieht. Das kann lange gut gehen, bis der Sachbearbeiter in der Abrechnungsstelle die Rezepte prüft. Dann ist eine Schadensmeldung fällig, spätestens dann weiß jeder, was er unterschreiben darf und was nicht.
Autor: DefSkidrow
« am: 12. März 2017, 08:51:59 »

Und deshalb bekommen auch immer mehr Leute solche Medikamente? Nur, weil der Arzt vllt Fehler macht, bedeutet das nicht, das du andere Leute als dumm bezeichnen darfst! Du bist natürlich der super Truppenarzt der alles weiß.. Klinke mich hier aus.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Autor: Andi8111
« am: 12. März 2017, 08:36:39 »

Spam 1mg. Gibt es nicht^^ Evtl. meint er Finasterid (freier Wirkstoffnahme). Ist nicht in der UTV, einmalig fälschlicherweise verordnet durch nen Noob-Truppenarzt begründet kein Anspruch auf weitere Kostenübernahme. Muss selbst beschafft werden. Der dusselige Hinweis auf den Facharzttermin ist ebenfalls dumm, denn anlagebedingter Haarausfall ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal ;) da wir der Bund auch mit tausend Facharztbefunden kein Geld locker machen.
Autor: N0rdlicht
« am: 12. März 2017, 07:30:50 »

Ist der Truppenarzt, der das Rezept ausgestellt hat, noch am Standort? Falls ja, bei dem einen Termin machen. Falls nicht, bei einem anderen Truppenarzt einen Termin machen und sehen was passiert. Denn die Aushändigung des Rezepts muss ja in der Akte vermerkt sein. Zusätzlich mit dem Arzt sprechen, dass dieses als Dauermedikation festgehalten wird, damit es für die Zukunft da keine Unsicherheiten mehr gibt.

Und selbst wenn das mit dem Besuch des Bundeswehrkrankenhauses richtig ist, wird man um den Termin beim Truppenarzt nicht herum kommen, da dieser die Überweisung ausstellt.
Autor: ulli76
« am: 11. März 2017, 23:07:48 »

Das Medikament ist mir völlig unbekannt deswegen ist es mir auch nicht möglich eine Prognose zur Verordnungsfähigkeit abzugeben. Was ist denn der Wirkstoff?

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder ist es im Umfang der UTV enthalten, dann kann der Truppenarzt es dir verschreiben. In der Regel will er dafür eine Facharztempfehlung haben bei dieser Art von Medikament.
Oder es ist nicht im Umfang der UTV enthalten- dann kann es dir der Truppenarzt auf Privatrezept aufschreiben und du musst die Kosten selber tragen. ABER: Viele Truppenärzte tun das nicht, weil sie dann selbst voll haften müssten, falls etwas schief geht. In dem Fall müsstest du einen anderen Arzt finden, der es dir aufschreibt, die Ausstellung des Rezeptes selber zahlen und natürlich das Medikament.
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