Autor: Defunktionator
« am: 03. April 2017, 18:12:52 »Nachtrag:
Dieser Weg fällt zwar unter Paragraf 43 und weist auch den gleichen modulweisen Offizierslehrgang auf, wird aber in der Broschüre gesondert beschrieben. Daher frage ich mich, ob hier noch weitere verwendungsbezogene Ausbildung stattfindet? Wenn eine fast nahtlose Einsetzbarkeit auf dem Dienstposten vorausgesetzt würde, könnte man ja herkömmlich nach Paragraf 43 verfahren.
Läuft eigentlich auf meine Ursprungsfrage hinaus: für welchen Fall ist dieser Einstieg gedacht, und ist er relevant oder eher eine sehr selten genutzte Möglichkeit für ganz aussergewöhnliche Personalfragen?
Dieser Weg fällt zwar unter Paragraf 43 und weist auch den gleichen modulweisen Offizierslehrgang auf, wird aber in der Broschüre gesondert beschrieben. Daher frage ich mich, ob hier noch weitere verwendungsbezogene Ausbildung stattfindet? Wenn eine fast nahtlose Einsetzbarkeit auf dem Dienstposten vorausgesetzt würde, könnte man ja herkömmlich nach Paragraf 43 verfahren.
Läuft eigentlich auf meine Ursprungsfrage hinaus: für welchen Fall ist dieser Einstieg gedacht, und ist er relevant oder eher eine sehr selten genutzte Möglichkeit für ganz aussergewöhnliche Personalfragen?