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Zitat von: Andi am 21. April 2017, 17:34:03
Und wer sagt jetzt bitte, dass das ganze im dienstlichen Umfeld, im Dienst oder durch einen Bundeswehrangehörigen passiert sein soll? Richtig, niemand. Also weniger interpretieren und zurück zum Thema.
Zitat von: slider am 21. April 2017, 13:59:11
Vielleicht ist dem Beschuldigten die Tat nicht nachzuweisen oder der/die TE sieht in einer Anzeige wenig Hoffnung ... hier steht ja im Allgemeinen Aussage gegen Aussage. Dann könnte ich mir vorstellen, dass der Arzt den Weg der Gebirgsjägeruntauglichkeit gewählt hat um dem/der TE die Möglichkeit zu geben unkompliziert die Einheit zu wechseln.
Zitat von: BSG1966 am 21. April 2017, 13:45:32Zitat von: Getulio am 21. April 2017, 13:44:10
Allerdings kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen, wie man eine solche erhebliche Straftat verharmlosend als "interne Probleme" umschreiben kann.
Oh, da kann ich helfen. Man will's halt nicht jedem auf die Nase binden und manchem Gewaltopfer fällt das auch im anonymen Setting schwer.
Zitat von: BSG1966 am 21. April 2017, 01:41:04
Eine versuchte Vergewaltigung ist ja nun kein "internes Problem", sondern ein Straftatbestand. Wenn diese innerhalb der Dienststelle stattgefunden hat, gibt es daraus folgend tatsächlich "interne Probleme", diese sollten aber tatsächlich zügig behoben werden, hier ist entsprechend zu ermitteln, Täter und Opfer sollten organisatorisch voneinadner getrennt werden usw usw.. Eine Versetzung ist da eine gängige Maßnahme. Sollte die versuchte Vergewaltigung außerhalb der Bundeswehr stattgefunden haben, ist "internes Problem" eine recht zweideutige Formulierung, intern im Sinne von innerhalb Ihres Privatlebens, oder innerhalb der Einheit weil kein Verständnis für Ihre Situation.
Zitat von: Getulio am 21. April 2017, 13:44:10
Allerdings kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen, wie man eine solche erhebliche Straftat verharmlosend als "interne Probleme" umschreiben kann.
Zitat von: Bundeswehrbundeswehr am 20. April 2017, 23:18:34Zitat"Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf."
- Wenn man mit internen Problemem eine versuchte Vergewaltigung meint, und daraus Depressionen entstehen, kann sehr wohl ein DU-Verfahren eingeleitet werden.ZitatFür mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.
- Schamlose Mutmaßung. Siehe Antwort aus erstem Zitat.
Zitat von: Bundeswehrbundeswehr am 20. April 2017, 23:18:34Zitat"Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf."
- Wenn man mit internen Problemem eine versuchte Vergewaltigung meint, und daraus Depressionen entstehen, kann sehr wohl ein DU-Verfahren eingeleitet werden.ZitatFür mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.
- Schamlose Mutmaßung. Siehe Antwort aus erstem Zitat.