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DU Verfahren - Ist das legal?

Begonnen von Bundeswehrbundeswehr, 20. April 2017, 21:17:16

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slider

Vielleicht ist dem Beschuldigten die Tat nicht nachzuweisen oder der/die TE sieht in einer Anzeige wenig Hoffnung ... hier steht ja im Allgemeinen Aussage gegen Aussage. Dann könnte ich mir vorstellen, dass der Arzt den Weg der Gebirgsjägeruntauglichkeit gewählt hat um dem/der TE die Möglichkeit zu geben unkompliziert die Einheit zu wechseln.

Andi8111

Und vielleicht ist die versuchte Vergewaltigung nur das Empfinden der TE. Das mag ja sein, dass das so empfunden wurde, aber da noch kein mutmaßlicher Täter deshalb rechtskräftig verurteilt wurde, ist das auch nur eine mutmaßliche versuchte Vergewaltigung. Offenbar muss aber etwas davon an Vorgesetzte gedrungen sein, da offenbar ein DU Verfahren wegen Depressionen eingeleitet wurde. Da wohl keine Konsequenzen aus den Problemen der TE folgten, außer die Versetzung, die ja nun auch ohne wirkliche Gründe, nach Befindlichkeiten, heutzutage üblich sind, sehe ich auch keinen weiteren Ratschlagbedarf.

Getulio

Zitat von: BSG1966 am 21. April 2017, 13:45:32
Zitat von: Getulio am 21. April 2017, 13:44:10
Allerdings kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen, wie man eine solche erhebliche Straftat verharmlosend als "interne Probleme" umschreiben kann.

Oh, da kann ich helfen. Man will's halt nicht jedem auf die Nase binden und manchem Gewaltopfer fällt das auch im anonymen Setting schwer.

Verständlich. Aber dann sollte man mit Beschwerden zurückhaltend sein, wenn es zu Missverständnissen kommt.

Ich bin angesichts des Verlaufs des Threads auch keineswegs überzeugt, dass das alles so den Tatsachen entspricht, wenn doch hätten wir hier möglicherweise "the next Pfullendorf".

BSG1966

Naja. Kaffeesatzleserei bringt ja weder uns noch den/die TE weiter.

Getulio

Zitat von: slider am 21. April 2017, 13:59:11
Vielleicht ist dem Beschuldigten die Tat nicht nachzuweisen oder der/die TE sieht in einer Anzeige wenig Hoffnung ... hier steht ja im Allgemeinen Aussage gegen Aussage. Dann könnte ich mir vorstellen, dass der Arzt den Weg der Gebirgsjägeruntauglichkeit gewählt hat um dem/der TE die Möglichkeit zu geben unkompliziert die Einheit zu wechseln.

Das mag ja alles sein. Aber für Maßnahmen wie eine Spannungsversetzung braucht es auch keine Verurteilung, ebenso wenig für ein Verbot der Ausübung des Dienstes.

Auch braucht es für erstere nicht zwangsläufig die Konstellation Täter/Opfer, sondern kann sie auch nutzen, wenn unterhalb der Schwelle "Straftat/Dienstvergehen" eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Andi

Und wer sagt jetzt bitte, dass das ganze im dienstlichen Umfeld, im Dienst oder durch einen Bundeswehrangehörigen passiert sein soll? Richtig, niemand. Also weniger interpretieren und zurück zum Thema.
the rest is silence...

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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 21. April 2017, 17:34:03
Und wer sagt jetzt bitte, dass das ganze im dienstlichen Umfeld, im Dienst oder durch einen Bundeswehrangehörigen passiert sein soll? Richtig, niemand. Also weniger interpretieren und zurück zum Thema.

Also ich finde, man kann das gar nicht anders interpretieren - immerhin bezeichnet der TE die "versuchte Vergewaltigung" ausdrücklich als "internes Problem der Kompanie"?
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