Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ..
Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.
Ja, das ist möglich, die Soldatenelternzeitverordnung räumt diese Möglichkeit explizit ein, uner anderem wohl auch deswegen, weil (aus welchen unverständlichen Gründen auch immer) während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung im Dienstverhältnis als Soldat nicht möglich ist (kurios, denn Teilzeit als Soldat ist ansonsten generell möglich, und sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer arbeiten zu hunderttausenden in ihrem Betrieb Teilzeit während der Elternzeit).
Aus meiner Sicht schiesst sich die Bw mit dieser Regelung, für die kein sachlicher Grund ersichtlich erscheint, ins eigene Knie, denn so sagen viele eben "dann arbeite ich eben woanders Teilzeit 30h/Woche" und die Bw verliert aufgebaute Kompetenz für bis zu 3 Jahre, anstatt den Mann wenigstens noch in Teilzeit nutzen zu können.
Also: Alternativen Job suchen, Antrag auf Elternzeit stellen, und los gehts. Habe ich auch so gemacht, für volle 3 Jahre. Mein Personalführer hat damals ein ganz schön dummes Gesicht gemacht, denn er musste ohnehin schon den Mangel verwalten. Aber wenn's denn so gewollt ist ...
Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen wäre.
Ich habe den ganzen Thread durchgelesen und frage mich, wer jemals von Telearbeit gesprochen hat? Es ging doch immer nur um Teilzeitbeschäftigung?
Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Das trifft es auch meiner Erfahrung nach auf den Punkt. Wenn die Fürsprecher mächtig genug sind geht alles. Ist es aber ein Soldat, für den sich niemand ein Bein ausreissen mag, hat der eben Pech gehabt. Soviel zur Gleichheit vor dem Gesetz.