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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 04. Juli 2017, 15:03:10 »

Aber nur, wenn an diesem Sonn- oder Feiertag "regelmäßige tägliche Arbeitszeit" zu leisten wäre...
Autor: benba
« am: 03. Juli 2017, 22:13:07 »

Ggf. bekommen Sie zumindest einen Teil der Stunden auf Ihr Gleitzeitkonto.

SAZV § 11 Dienstreisen
Zitat
(4) Überschreiten bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, die nicht anrechenbaren Reisezeiten in einem Kalendermonat insgesamt 15 Stunden, so ist innerhalb von zwölf Monaten auf Antrag ein Viertel der über 15 Stunden hinausgehenden Zeit auszugleichen. Bei fester Arbeitszeit ist eine entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei gleitender Arbeitszeit wird diese Zeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Der Antrag ist spätestens am Ende des Kalendermonats zu stellen, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die nicht anrechenbaren Reisezeiten angefallen sind.
Autor: CIRK
« am: 02. Juli 2017, 09:49:10 »

Steht in der "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" (A2-2630/0-0-5)

Zitat Nr. 312
"Dienstreisende tragen während der An- und Abreise grundsätzlich den Dienstanzug, Grundform, ggf. mit Ergänzungen: ... "
Autor: .
« am: 02. Juli 2017, 09:12:30 »

Hallo Kameraden,

könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Nach meinem Verständnis = Anreise zum Lehrgang egal ob Sonntag oder Feiertag Dienstanzug obwohl man ohne Dienstfahrzeug kein Ausgleich erhält.

Doch wo finde ich dieses? Vorschrift oder Anweisung?

Vielen Dank...
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