Autor: ede-server
« am: 17. August 2017, 12:34:46 »Das wäre für die Allgemeinheit auch interessant zu erfahren.
Bisher kenne ich im htD keinen Quereinsteiger im Beamtenverhältnis. Immer vorher im Angestelltenverhältnis mit anschließender Verbeamtung und dann auch "nur" Feststellung der Laufbahn für den htnD. Bei Ausschreibungen (gerade wie in Marine-Enzo's favorisiertem Fachtechnikbereich Luft) wird meistens die Befähigung für den technischen Dienst verlangt. Die wenigen htnD im (bspw.) BAAINBw Abt L sind Juristen oder die angesprochenen Wirtschaftswissenschaftler.
Zudem muss eine dem höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bereich Wirtschaftswissenschaften) gleichartige und gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit von zwei Jahren und sechs Monaten nachgewiesen werden. Die Probezeit beträgt dann grundsätzlich drei Jahre. Sollten Sie noch nicht über die beamtenrechtlich vorausgesetzte Erfahrungszeit von zwei Jahren und sechs Monaten verfügen, können Sie letztere auch in der Bundeswehrverwaltung erbringen. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall zunächst im Arbeitnehmerverhältnis (Entgeltgruppe TVöD 13), wobei die tarifvertragliche Probezeit grundsätzlich sechs Monate beträgt. Im Anschluss daran ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.
Bei Einstellung dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von der Altersgrenze kann in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Mir sind drei Fälle (Informatiker, Wirtschaftsinformatiker, Architekt) persönlich bekannt wo es über eine vorherige Anstellung und spätere Verbeamtung (nun alle A14) ging. In der Laufbahnausbildung ist der Altersschnitt gefühlt 36, da es nicht wenige Ü40 und ehemalige Zeitsoldaten (12-13 Jahre) gibt und nur wenig junge Berufsanfänger.
Für die drei Fälle war es so, dass diese sich für eine konkret ausgeschriebene Stelle bewarben und somit auch eine "Standortgarantie" hatten und später verbeamtet wurden.
Andere Fälle sind mir persönlich bekannt, wo auch Ü40er mit Promotion und Industrieerfahrung den Vorbereitungsdienst absolvierten und dann nach der verkürzten Probezeit A14 wurden bzw. nach dem Vorbereitungsdienst direkt A14 wurden. Wobei mir ein Fall auch bekannt ist, wo der Bewerber direkt in den technischen Dienst mit A14 eingestellt wurde, allerdings war die Laufbahnbefähigung bereits bei einer anderen Behörde erworben worden.
Das ist natürlich nur partiell und persönlich. Daher finde ich andere Aussagen und Tendenzen der Personalführung interessant.
Bisher kenne ich im htD keinen Quereinsteiger im Beamtenverhältnis. Immer vorher im Angestelltenverhältnis mit anschließender Verbeamtung und dann auch "nur" Feststellung der Laufbahn für den htnD. Bei Ausschreibungen (gerade wie in Marine-Enzo's favorisiertem Fachtechnikbereich Luft) wird meistens die Befähigung für den technischen Dienst verlangt. Die wenigen htnD im (bspw.) BAAINBw Abt L sind Juristen oder die angesprochenen Wirtschaftswissenschaftler.
Zudem muss eine dem höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bereich Wirtschaftswissenschaften) gleichartige und gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit von zwei Jahren und sechs Monaten nachgewiesen werden. Die Probezeit beträgt dann grundsätzlich drei Jahre. Sollten Sie noch nicht über die beamtenrechtlich vorausgesetzte Erfahrungszeit von zwei Jahren und sechs Monaten verfügen, können Sie letztere auch in der Bundeswehrverwaltung erbringen. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall zunächst im Arbeitnehmerverhältnis (Entgeltgruppe TVöD 13), wobei die tarifvertragliche Probezeit grundsätzlich sechs Monate beträgt. Im Anschluss daran ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.
Bei Einstellung dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von der Altersgrenze kann in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Mir sind drei Fälle (Informatiker, Wirtschaftsinformatiker, Architekt) persönlich bekannt wo es über eine vorherige Anstellung und spätere Verbeamtung (nun alle A14) ging. In der Laufbahnausbildung ist der Altersschnitt gefühlt 36, da es nicht wenige Ü40 und ehemalige Zeitsoldaten (12-13 Jahre) gibt und nur wenig junge Berufsanfänger.
Für die drei Fälle war es so, dass diese sich für eine konkret ausgeschriebene Stelle bewarben und somit auch eine "Standortgarantie" hatten und später verbeamtet wurden.
Andere Fälle sind mir persönlich bekannt, wo auch Ü40er mit Promotion und Industrieerfahrung den Vorbereitungsdienst absolvierten und dann nach der verkürzten Probezeit A14 wurden bzw. nach dem Vorbereitungsdienst direkt A14 wurden. Wobei mir ein Fall auch bekannt ist, wo der Bewerber direkt in den technischen Dienst mit A14 eingestellt wurde, allerdings war die Laufbahnbefähigung bereits bei einer anderen Behörde erworben worden.
Das ist natürlich nur partiell und persönlich. Daher finde ich andere Aussagen und Tendenzen der Personalführung interessant.