Autor: LwPersFw
« am: 06. September 2017, 10:08:39 »Um Ralf zu ergänzen...
Da die Zeit bis zum Dienstantritt knapp wird...
Handeln Sie umgehend sobald der Mietvertrag vorliegt...
Und wenn bis Ende November keine geänderte Aufforderung zum Dienstantritt vorliegt, mit der Nichtzusage auf Grund eigenem Hausstand, fragen Sie - zur Not mehrmals - aktiv nach.... !!
Denn... auch in den KC beginnt spätestens Mitte Dez die Urlaubszeit....
Da die Zeit bis zum Dienstantritt knapp wird...
Handeln Sie umgehend sobald der Mietvertrag vorliegt...
Und wenn bis Ende November keine geänderte Aufforderung zum Dienstantritt vorliegt, mit der Nichtzusage auf Grund eigenem Hausstand, fragen Sie - zur Not mehrmals - aktiv nach.... !!
Denn... auch in den KC beginnt spätestens Mitte Dez die Urlaubszeit....