Autor: miguhamburg1
« am: 25. September 2017, 13:23:22 »Dass das EATC nicht unmittelbar auf die Luftfahrzeuge der weißen Flotte der Flugbereitschaft zurückgreifen darf, ändert ja nichts daran, dass die Flugbereitschaft dem EATC unterstellt ist und sämtliche Procedures zur Anforderung über das EATC laufen.
Danke bezüglich der Präzisierung Ihres ersten Beitrages. Aber auch hier wird bezüglich der gesamten Frage kein Schuh draus: Von den 22 Inübungshaltungsflügen, um die es hier geht, wurden nur vier Flüge unter Mitnahme von Lff oder WSO-Lizenzinhabern durchgeführt. Die erstlichen Flüge wurden schlicht von Dienstereisenden im Dienstanzug genutzt.
Danke bezüglich der Präzisierung Ihres ersten Beitrages. Aber auch hier wird bezüglich der gesamten Frage kein Schuh draus: Von den 22 Inübungshaltungsflügen, um die es hier geht, wurden nur vier Flüge unter Mitnahme von Lff oder WSO-Lizenzinhabern durchgeführt. Die erstlichen Flüge wurden schlicht von Dienstereisenden im Dienstanzug genutzt.