Autor: Länder-Pendler
« am: 24. Oktober 2017, 13:41:41 »Ralf / Tommie: Danke für die schnelle, sachliche und hilfreiche Antwort. Das schafft Klarheit.
Doch, genauso ist es im Arbeitnehmerbereich nämlich geregelt und gängige Praxis. Bei Arbeitnehmern (AN) ist es nämlich genau andersherum, es zählt der jeweilige Einsatz- bzw Arbeitsort, demnach muss ein AN, der in Hessen wohnt und Homeoffice arbeitet zB an Dreikönige eben am PC sitzen während seine Kollegen im bayerischen Bürogebäude der Firma frei haben.
Siehe zB auch https://www.afa-anwalt.de/frei-am-feiertag/ oder ähnliche Seiten, die man zuhauf findet, wenn man nach Homeoffice und Feiertag googelt. Gilt für Vertriebsmitarbeiter im Aussendienst, Montagearbeiter u.ä. übrigens genauso, also kein Spezifikum des Homeoffice.
Diesen destruktiven, vorverurteilenden und den Schreiber disqualifizierenden Beitrag hatte ich ganz ehrlich gesagt als allererste Reaktion auf meine Frage erwartet, daher bin ich (zumindest etwas) positiv überrascht, dass er erst an vierter Stelle kam.
Im übrigen ging es mir nicht um einen freien Tag sondern die Klärung einer rechtlichen Fragestellung, nicht mehr und nicht weniger.
Und hat die Dienststelle Feiertag und der Wohnort nicht, dann käme der TE wahrscheinlich auch nicht auf die Idee zu fragen, ob er an dem Tag denn trotzdem arbeiten dürfe.
Doch, genauso ist es im Arbeitnehmerbereich nämlich geregelt und gängige Praxis. Bei Arbeitnehmern (AN) ist es nämlich genau andersherum, es zählt der jeweilige Einsatz- bzw Arbeitsort, demnach muss ein AN, der in Hessen wohnt und Homeoffice arbeitet zB an Dreikönige eben am PC sitzen während seine Kollegen im bayerischen Bürogebäude der Firma frei haben.
Siehe zB auch https://www.afa-anwalt.de/frei-am-feiertag/ oder ähnliche Seiten, die man zuhauf findet, wenn man nach Homeoffice und Feiertag googelt. Gilt für Vertriebsmitarbeiter im Aussendienst, Montagearbeiter u.ä. übrigens genauso, also kein Spezifikum des Homeoffice.
Zitat
Manche müssen aber auch immer alles bis in letzte ausreizen, auch wenn schon Sonderregelungen gefunden wurden...
Diesen destruktiven, vorverurteilenden und den Schreiber disqualifizierenden Beitrag hatte ich ganz ehrlich gesagt als allererste Reaktion auf meine Frage erwartet, daher bin ich (zumindest etwas) positiv überrascht, dass er erst an vierter Stelle kam.
Im übrigen ging es mir nicht um einen freien Tag sondern die Klärung einer rechtlichen Fragestellung, nicht mehr und nicht weniger.