Ich meine schon, es soll der ROA a. d. W. werden! Was ist denn der genaue Unterschied ;-)?
Es gibt viele Unterschiede:
ROA a.d.W. (§ 43 Abs. 2 SLV) (hier wird kein (vorläufig) höherer Dienstgrad verliehen) -> fortlaufende Beförderungen, umfangreichere Ausbildungszeiten/-sequenzen mit höherem Praxisanteil
Seiteneinsteiger (§43 Abs. 3 SLV) (mit bereits abgeschlossenem Studium, vorläufig höherer DG (mind. OLt), daher keine "ROA a.d.W.ler", dürfen sich somit auch nicht ROA nennen.)
- bei den Seiteneinsteigern unterscheidet man dann noch zwischen den 26.2ern und 26.4ern. Aber das würde jetzt zu weit führen.
Einfach mal die entsprechenden Vorschriften lesen.