Autor: ulli76
« am: 17. Januar 2018, 17:05:21 »Ja, die Entlassung wegen Härtefall aufgrund eigener Erkrankung ist schon vorgesehen, wird aber eher selten genutzt. Eben weil da eher das DU-Verfahren greift und der Dienstherr einiges an Möglichkeiten bietet. Die heimatnahe Versetzung im Härtefall wegen eigener Erkrankung ist eher mal üblich.