Autor: Ralf
« am: 19. Januar 2018, 14:00:32 »O.k. dann hatte ich das falsch verstanden. Dann gilt das mit den 2 Jahren.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ich kann dir die Frage nicht 100%ig beantworten.Ja, aber er hat das Verfahren nicht abgeschlossen. Vermutungen bringen nicht weiter, richtig ist:
Allerdings ist es doch im Regelfall so, das die Ergebnisse der Eignungsprüfung für 2 Jahre gelten.
Ob du nun eine Eignung bekommen hast oder nicht.
Der Umfang der erneuten Prüfungen wird individuell festgelegt. Kommt auf das KarrC Bw an, wie die das bewerten.
Ich denke mal er meint, dass sich das Einstellungsverfahren in die Länge gezogen hatte weil diverse Befunde zu diesem Krankenhausaufenthalt noch geprüft werden mussten.