@ Ulli:
MarKdo sieht Einsatz nicht als "Lärmexposition", sondern bezieht die Pflicht zur ArbMed Untersuchung eher auf Neuausbildung NSAK (und sieht erhebliche Herausforderungen, alle Soldaten bis zum genannten Stichtag zu untersuchen).
(DVag zur Untersuchung würde daber "spendiert" werden ...).
Für mich: Ich hoffe, ich bekomme das auf einer RDL irgendwo "dazwischengeschoben" - ein Tag Urlaub wegen einem "Wisch" erscheint mir nicht zielführend.
Anscheinend hat man auch im MarKdo noch nicht verstanden worum es geht.
Die Untersuchung ArbMed Untersuchung "Lärmexposition A 3.1.3" (alt G20) ist für Soldaten keine anlassbezogene Untersuchung (z.B. Soldat soll in den Einsatz gehen).
Sie ist eine
Plichtuntersuchung für
alle Soldaten, die nicht auf Grund ärztlicher Entscheidung
dauerhaft vom Schießen befreit sind.
Wann und wo der Soldat
konkret an einem Schießen teilnehmen wird...oder seine Waffe einsetzen muss,
ist dabei vollkommen irrelevant.
"Aktive Soldatinnen und Soldaten, die bereits an Schießausbildungen teilgenommen haben, sind unabhängig von ihrer bisherigen Dienstzeit innerhalb der nächsten 12 Monate in die Vorsorgekartei der DSt aufzunehmen.
Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge "Lärm" ist durch den zuständigen Betriebsarzt bis zum 30. Juni 2017 31.12.2017 abzuschließen, sofern die Pflichtvorsorge nicht schon durchgeführt wurde."Quelle: KdoSanDstBw
Und wie gesagt ... für Reservisten gilt dies grundsätzlich ebenso...
Wo man die konkreten Infos zur Umsetzung bekommt...habe ich ja bereits genannt.
Definition Pflichtvorsorge:
"
Pflichtvorsorge ist eine
gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin zu veranlassen und durch den Beschäftigen zu dulden ist."
Warum muss diese durchgeführt werden ?
"Das ”Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)” gilt gleichermaßen für alle Statusgruppen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) – im Folgenden ”Beschäftigte” genannt.
Die Beschäftigten und arbeitsschutzrechtlich gleichgestellte Personen sind u.a. verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie den erhaltenen Unterweisungen im Dienst und bei der Arbeit Sorge zu tragen für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit.
Bestandteil des durch den Arbeitgeber zu gewährleistenden Arbeitsschutzes ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV ist in Verbindung mit § 2 ArbSchG für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geschäftsbereich des BMVg unmittelbar anzuwenden. Ziel der arbeitsmedizinischen Betreuung aller Beschäftigten durch Betriebsärzte ist es, im Geltungsbereich des ArbSchG durch Präventionsmaßnahmen, einschließlich individueller Beratung, gesundheitliche Überwachung sicherzustellen
und Wehrdienstbeschädigungen, Dienstunfälle bzw. Berufskrankheiten, durch dienstliche Belastungen zu verhindern. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, Aufklärung und Beratung sowie die gesundheitliche Überwachung durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Sie dient u.a. der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Sie stellt eine wichtige Informationsquelle für die Ergänzung zu den Maßnahmen des technisch/organisatorischen/personellen Arbeitsschutzes dar."
Persönliche Anmerkung noch von mir...
Neben den Pflichten, die dem Dienstherrn auferlegt wurden, ist auch JEDER SELBST für seine
Gesundheit verantwortlich. Wir sind nicht im Kindergarten ... auch wenn Manche sich ab und zu
bei der Bw so benehmen.
Wenn ich als Soldat der Meinung bin, dass ich krank bin ... lasse ich dies medizinisch abklären,
bevor ein (weiterer) Schaden eintritt.
Z.B. mit einem Knalltrauma ist nicht zu spaßen...
Dies sage ich dem Chef und gehe zum Doc ... und bevor ein HNO-Facharzt mir nicht gesagt hat,
dass ich am Schießen teilnehmen darf, z.B. auch mit doppelten Gehörschutz, nehme ich nicht teil
und gehe ich auch nicht in einen Einsatz.
Sollte ein DV meinen, sich mit Befehl und Gehorsam darüber hinwegsetzen zu wollen...würde ich
ihm seine Grenzen aufzeigen... denn wie gesagt ... für meine Gesundheit bin zuerst ICH verantwortlich !