Autor: FoxtrotUniform
« am: 14. Februar 2018, 21:27:29 »@ FU:Das Thema ist so alt wie das neue Regelungsmanagement, wo es in der Tat noch eine Lücke bzgl. der Klassifizierung gibt.
Einige "offene" Vorschriften sind auf der Webseite www.reservisten.bundeswehr.de veröffentlicht worden - sicherlich nach Zustimmung der entsprechenden Stelle.
Die Anzugordnung gehört dazu - insoweit sind Zitate daraus, auch öffentlich, keine Dienstpflichtverletzung.
Ich spielte auch nicht explizit auf die Anzugordnung an, mir fiel nur die Einstufung dieser ZDv ad hoc ein (auch bei BwBM wird fleißig daraus zitiert). Im Grunde ist es aber falsch eine Regelung öffentlich zugänglich zu machen, ohne die Einstufung anzupassen.
Aber in Deutschland hat man ohnehin genau das verlernt, was man in der BRD mal richtig gut konnte: Geheimschutz.