Autor: KlausP
« am: 23. Februar 2018, 17:15:11 »Und dazu muss man eben auch als RFA vorher getestet werden. Alles andere wäre ja eine Ungleichbehandlung den Bewerbern für die normale Laufbahn gegenüber.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
1. Habe ich das richtig verstanden dass eine nachträgliche Beförderung/Laufbahnwechsel bei Stellungnahme des Vorgesetzten möglich wäre lt. Zentralerlass C1-1355/0-5020?Die Fragen sind doch nun nicht wirklich ernst gemeint? Mensch, du willst doch Fw werden. Das solltest du doch auf die Reihe kriegen den Beitrag aus dem Erlass richtig zu lesen und auch daraus den Schluss zu ziehen, wer dafür zuständig ist.
2. Welchen Vorgesetzten betrifft das den aus der AGA, Uffz-Lehrgang oder den aus der Stammeinheit?
Zusätzlich zu den genannten Vorgaben, müssen Sie, als Anwärter in eine Laufbahn der Feldwebel (Anmerkung - der Reserve), an einem hierfür vorgesehenen Eignungsfeststellungsverfahren, bei dem für Sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, teilnehmen.
Also, ich halte die Beurteilungsergebnisse in den KC/ACFüKr im Durchschnitt für deutlich objektivierter, qualifizierter und nach den wissenschaftlichen Gütekriterien einfach besser, als die in der truppe angefertigten Beurteilungen von Soldaten