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Zusammenfassung

Autor: it-soldat
« am: 23. Mai 2018, 07:48:46 »

Ja, bekommst du, außer die Kindsmutter ist Zuschlags berechtigt, d.h. wenn sie im öffentlichem Dienst arbeitet oder auch bei der BW ist dann ist Sie berechtigt und erhält den Zuschlag.
Autor: ChrisNorden
« am: 23. Mai 2018, 07:23:05 »

Ja, aber nur wenn keine andere Person vorrangig berechtigt ist.

Was meinst du mit vorrangig berechtigt?
Das Kind lebt halt bei der Mutter und nicht bei mir, deswegen ja auch der Unterhalt.
Autor: didi62
« am: 23. Mai 2018, 07:08:35 »

Ja, aber nur wenn keine andere Person vorrangig berechtigt ist.
Autor: Jens79
« am: 22. Mai 2018, 21:50:26 »

Ja
Autor: ChrisNorden
« am: 22. Mai 2018, 20:52:12 »

Moin,
habe bereits vieles abgesucht und bis jetzt keine passende Antwort gefunden.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden der in der gleichen Situation ist und der mir dadurch die passende Antwort geben kann.

Ich habe ein Kind aus einer vorigen Beziehung, zahle auch Unterhalt etc..
Kriege ich für dieses Kind Familienzuschlag, Ja oder nein?
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