Autor: it-soldat
« am: 23. Mai 2018, 07:48:46 »Ja, bekommst du, außer die Kindsmutter ist Zuschlags berechtigt, d.h. wenn sie im öffentlichem Dienst arbeitet oder auch bei der BW ist dann ist Sie berechtigt und erhält den Zuschlag.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ja, aber nur wenn keine andere Person vorrangig berechtigt ist.