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Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:52:31Genau so ist es. Vergleicht man das SÜG mit denen, was in der Bewerbung abgefragt wird, deckt sich das (Schulden, Straftaten, Verfahren, Extremismus...). Aber da es nun mal Personen oder Kräfte geben soll, die in der Bewerbung lügen, um in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen möchten oder an weitere Informationen, gibt es eben dieses SÜG.
Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
ZitatMan muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.Doch muss man. Denn es sind nur gesetzlich SÜ erlaubt, für die es auch einen dienstlichen Zweck gibt. Und da man ja den Dienst nicht antreten muss, gibt es erst nach Dienstantritt den dienstl. Zweck.
Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02
In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02Danke, endlich mal jemand der ausspricht, was bei den vielen ähnlich gelagerten "Fragen", die so die letzten Tage hier aufschlagen, jeder denkt ...
... Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Zitat von: christoph1972 am 07. Juni 2018, 14:19:20
Die SÜ 1 (auch einfache Sicherheitsüberprüfung genannt) wird ja im Laufe des Einstellungsverfahrens durchgeführt und soll m. E. bis Ende des ersten Dienstmonats abgeschlossen sein. Da die SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) einige Auskünfte mehr erfordert, kann das etwas dauern. Das BAPersBw wird Deine SÜ 2 sicherlich dann beim BAMAD veranlassen, wenn Du sicher Deinen Dienst angetreten hast. Die SÜ 2 verursacht etwas mehr Aufwand und da das BAMAD lt. Bericht des Wehrbeauftragten jetzt schon sehr lange für SÜ 2 bzw. SÜ 3 braucht, wird man das erst veranlassen, wenn Du wirklich bei der Truppe bist.