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Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von DenisM, 22. Mai 2018, 14:43:09

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schlammtreiber

Zitat von: Adem_ am 07. Juni 2018, 12:39:41
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2018, 14:45:30
ZitatDa ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?

Ich verstehe den Einwand nicht so recht?

Konkret gesagt: Du kündigst NICHT (!), sondern teilst dem Chef nur Dein Dienstantrittsdatum mit. Dann hast Du nämlich die Garantie, während der ersten paar Monate Bund wieder in deine alte Firma zurückgehen zu können, wenn es irgendwie doch nicht passt.
Semper Communis
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lennble

Zitat von: Pionec am 07. Juni 2018, 12:53:58
ich hänge mich hier mal dran, da ich eine Frage zur Sicherheitsüberprüfung habe.

Wie läuft das bei Wiedereinstellern?
99/2000 GWDL geleistet
Ich war letztes Jahr zum Auswahlverfahren, komme zum 01.10 als U.m.P. zurück.
Beim Auswahlverfahren musste ich nicht direkt zur SÜ-Befragung und bisher habe ich dazu, ausser das Akteneinsicht genommen wird, nichts gehört.
Wie geht es weiter? Wegen irgendwelcher Einträge mache ich mir keine Sorgen, da ich bisher nicht etwas "angestellt" habe. höchstens mal aus Zeuge geladen oder selber eine Anzeige wegen Betrugs o.ä. gegen Dritte gestellt.

War bei mir ähnlich. Im KarrC wurde keine SÜ eingesteuert, das wird dann beim S2 in deiner Einheit nachgeholt.

LwPersFw

Zitat von: lennble am 08. Juni 2018, 08:44:58
Zitat von: Pionec am 07. Juni 2018, 12:53:58
Im KarrC wurde keine SÜ eingesteuert, das wird dann beim S2 in deiner Einheit nachgeholt.


Bitte nicht irgendwelche Vermutungen als Tatsachen hinstellen...


Die Soldateneinstellungsüberprüfung (SEinstÜ) gem. § 37 Abs. 3 SG wird inzwischen de facto für alle Bewerberinnen und Bewerber durchgeführt.

Die Einleitung erfolgt durch die zuständigen KarrC bzw. das AC.

Denn ... ohne eine positive SEinstÜ erfolgt keine Ernennung zum SaZ und der Bewerber ist zu entlassen!


Davon zu unterscheiden sind ggf. erforderliche höhere SÜ ( SÜ 2 bzw. SÜ 3 ).
Hier gelten z.T. unterschiedliche Zuständigkeiten zw. KarrC/AC und Dienststellen.


Der SEinstÜ unterliegen:

Personen,
+ deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin, Berufssoldat, Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist,
+ die erstmals zum freiwilligen Wehrdienst herangezogen werden,
+ die als Ungediente in ein Reservewehrdienstverhältnis berufen werden,


D.h. ein ehemaliger GWDL unterliegt der SEinstÜ ... und das KarrC/AC wird die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

PzPiKp360

Und wie schaut es aus bei ehemals Gedienten, die sich nach, sagen wir mal "einiger Zeit", wieder für die Reserve melden?

Ralf

Wenn du den Beitrag von LwPersFw liest, erklärt sich doch deine Frage.
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Pionec

also wird sich das KC nochmal irgendwann bei mir vor Dienstantritt melden, oder sollte ich mich nochmal an den Einplaner/KC generell wenden?


Ralf

Du kannst ihn schon fragen, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn es kommt leider schon mal vor, dass das nicht stattfindet und dann kann das unangenehme Folgen haben, von "nur zugucken" bis hin zur Ablösung aus der GA nach 4 Wochen und erneute Einsteuerung in die nächste.
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D.M.2000

Zitat von: christoph1972 am 07. Juni 2018, 14:19:20
Die SÜ 1 (auch einfache Sicherheitsüberprüfung genannt) wird ja im Laufe des Einstellungsverfahrens durchgeführt und soll m. E. bis Ende des ersten Dienstmonats abgeschlossen sein. Da die SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) einige Auskünfte mehr erfordert, kann das etwas dauern. Das BAPersBw wird Deine SÜ 2 sicherlich dann beim BAMAD veranlassen, wenn Du sicher Deinen Dienst angetreten hast. Die SÜ 2 verursacht etwas mehr Aufwand und da das BAMAD lt. Bericht des Wehrbeauftragten jetzt schon sehr lange für SÜ 2 bzw. SÜ 3 braucht, wird man das erst veranlassen, wenn Du wirklich bei der Truppe bist.

Was heist wirklich bei der Truppe? Der erste Tag beim Dienstantritt? In oder nach der Grundausbildung? In oder nach der Probezeit?


Ralf

In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
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Al Terego

Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02
... Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Danke, endlich mal jemand der ausspricht, was bei den vielen ähnlich gelagerten "Fragen", die so die letzten Tage hier aufschlagen, jeder denkt ...  8)

D.M.2000

Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02
In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?

Ich finde schon. Warum kann man nicht im Vorfeld die SÜ machen und wenn der Bewerber geeignet ist, ihn/sie den Dienst antreten lassen? Man muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.

Ralf

ZitatMan muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.
Doch muss man. Denn es sind nur gesetzlich SÜ erlaubt, für die es auch einen dienstlichen Zweck gibt. Und da man ja den Dienst nicht antreten muss, gibt es erst nach Dienstantritt den dienstl. Zweck.
Genau deswegen wurde ja ein neues Gesetz verabschiedet, das SÜG um vorher zumindest ein erstes richtungsweisendes Bild zu haben. Alles andere entbehrt einer gesetzl. Grundlage.
Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
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TomTom2017

Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:52:31
Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
Genau so ist es. Vergleicht man das SÜG mit denen, was in der Bewerbung abgefragt wird, deckt sich das (Schulden, Straftaten, Verfahren, Extremismus...). Aber da es nun mal Personen oder Kräfte geben soll, die in der Bewerbung lügen, um in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen möchten oder an weitere Informationen, gibt es eben dieses SÜG.

Also wie Ralf schon schrieb: Wenn alles in der Bewerbung (und während der Eignungsfeststellung gesagte) der Wahrheit entspricht, ist das nur eine Formalie. Einfach mal locker durch die Hose atmen.  8)

F_K

Nun - die Ehe ist kein Einstellungshindernis - die "falsche" Staatsangehörigkeit der Frau ggf. ein Sicherheitsrisiko.

Insoweit sind die Formulare und Verfahren nicht deckungsgleich - wenn auch ähnlich.

Ralf

Genau deswegen ist ja der Zustzfragebogen da, dort sind Angaben über nahestehende Personen mit Beziehungen zu Ländern gem. Staatenliste zu machen.
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