Deswegen schreibe ich auch immer in die Festlegungserlasse "Wiedereinsteller mit vorhandener Qualifikation", denn vom Sinn her sucht man jemand, der ausbildungsneutral direkt anfängt. Vom Sinn her ist damit der Wiedereinsteller gemeint. Denn was nützt da jemand, der bspw. mal 1 Woche GA gemacht hat und dann per Widerruf raus ist.
Ein Seiteneinsteiger kommt mit einer Eignungsübung und ist somit nach o.a. Lesart kein Wiedereinsteller.
Sowohl die Verpflichtungsprämie als auch der PBZ muss am Dienstposten festgemacht werden. Das wird bspw. bei Ausschreibungen im Vakanzenmanagement angezeigt. Und es gibt i.R.d. Einstellung einen Zusicherungsbescheid.
Aber das ist auch nicht jeden so geläufig, da werden auch positive wie negative Fehler für die Betroffenen gemacht. Lass dich überraschen.
Interesannt würde da sicher ein Rechtsstreit, denn es gibt weder eine Definition was genau ein WE ist (genau deswegen formuliere ich das mit der vorhandenen Qualifikation, denn darauf kommt es mir an), noch ist die Gewährung eine muss-Bestimmung, sondern eine kann-Bestimmung.
Genau daher meine Frage - den Wiedereinsteller mit vorhandener Qualifikation habe ich nämlich in der gleichen Sparte auch gesehen(müsste IT gewesen, ich habe die Anlage 6.1. gerade nicht zur Hand), aber in meinem Tätigkeitsbereich(SchiffsT) steht explizit nur Wiedereinsteller in der Forderungsspalte.