Autor: LwPersFw
« am: 27. Juli 2018, 17:02:05 »Was @Maj a.D. meint... findet sich hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__53.html
Dabei ist aber zu beachten, dass dies nur dann gilt, wenn die DU nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht.
Nun...von gestandenen BS würde ich erwarten, dass sie sich spätestens zum Zeitpunkt, in dem ein DU-Verfahren eröffnet wird, mit dem gesamten Themenkomplex beschäftigen und sich selbst die Informationen beschaffen. Sei es bei den zuständigen Stellen, oder eben durch Eigenrecherche. (Ausnahme: der Soldat kann dies krankheitsbedingt nicht selbst)
Noch besser ist ... sich frühzeitig mit der Thematik DU-/BU-Versicherung auseinanderzusetzen... Denn dabei muss man sich ja die Frage beantworten...welche Versorgungslücken im Fall des Falles eintreten können...
Wo erhalte ich unabhängige Infos zu DU/BU...
siehe hier... Beitrag vom 02.05.2018
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63181.15.html
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__53.html
Dabei ist aber zu beachten, dass dies nur dann gilt, wenn die DU nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht.
Zitat
Den wenigsten BS ist das bekannt
Nun...von gestandenen BS würde ich erwarten, dass sie sich spätestens zum Zeitpunkt, in dem ein DU-Verfahren eröffnet wird, mit dem gesamten Themenkomplex beschäftigen und sich selbst die Informationen beschaffen. Sei es bei den zuständigen Stellen, oder eben durch Eigenrecherche. (Ausnahme: der Soldat kann dies krankheitsbedingt nicht selbst)
Noch besser ist ... sich frühzeitig mit der Thematik DU-/BU-Versicherung auseinanderzusetzen... Denn dabei muss man sich ja die Frage beantworten...welche Versorgungslücken im Fall des Falles eintreten können...
Wo erhalte ich unabhängige Infos zu DU/BU...
siehe hier... Beitrag vom 02.05.2018
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63181.15.html