Du musst keine Bahncard kaufen, und auch nicht die Bahn nutzen. Du bekommst von der Bundeswehr die Kosten für eine Bahncard 50 erstattet, auch nur "fiktiv" d.h. ohne dass Du tatsaechlich eine erwirbst, und dann werden alle Kosten der Heimfahrt so errechnet, als ob Du Bahnfahrkarten mit Bahncard 50 kaufen würdest. Du bekommts nämlich Kilometergeld nicht ungebrenzt, sondern maximal bis zur Höhe der Kosten für Bahn .
Ich hoffe geholfen zu haben.
Eisensoldat
Ich weiß das ich nicht mit der Bahn fahren muss und ich weiß auch das die Bundeswehr die Kosten nur zur halfte der günstigsten Fahrt erstattet. Das wollte ich aber nicht wissen, ich wollte wissen ob es eine Unzumutbarkeitsklausel gibt, z.B. der lange Heimweg, keine Öffis um die Kaserne und Stadt die man effektiv nutzen kann.
So viel ich erfahren habe, gibt es irgendwo eine Klausel das man ein Familienwochenende effektiv XX Stunden nutzen muss, ansonsten ist das kein Familienwochenende. Interessant für mich ist das halt, da meine Spritkosten ca. 70-80€ sind pro fahrt, ich wahrscheinlich nur 60€ pro fahrt erstattet bekomme.
Die Tatsächlichen Kosten werden also nicht erstattet.