Autor: F_K
« am: 25. September 2018, 08:35:58 »Letztendlich entscheidet der Personalführer.
Bei "Dienstgraden" ist das manchmal ein Thema, wenn nicht "ebenengerecht" eine Dienstleistung erbracht wird.
Beispiel: Der KpChef leistet eine RDL als Marschierer beim Nijmegenmarsch - ist nicht ebenengerecht, würde man daher nicht zählen.
Bei Mannschaftssoldaten spielt das eigentlich keine Rolle, da diese ja immer ebenengerecht eingesetzt sind.
Meines Wissens nach spricht die SLV nur von "RDL Tagen im Dienstgrad", ohne beordert / unbeordert zu unterscheiden.
Bei "Dienstgraden" ist das manchmal ein Thema, wenn nicht "ebenengerecht" eine Dienstleistung erbracht wird.
Beispiel: Der KpChef leistet eine RDL als Marschierer beim Nijmegenmarsch - ist nicht ebenengerecht, würde man daher nicht zählen.
Bei Mannschaftssoldaten spielt das eigentlich keine Rolle, da diese ja immer ebenengerecht eingesetzt sind.
Meines Wissens nach spricht die SLV nur von "RDL Tagen im Dienstgrad", ohne beordert / unbeordert zu unterscheiden.