Die ROA Grenze ist schon vor einiger Zeit von 30 auf 35 erhöht worden.
Quelle?
Mein letzter Kenntnisstand (A-1340/49, Stand Januar 2017):
714.
Bei besonderem Bedarf ist die Zulassung als ROA
bis zum vollendeten 35. Lebensjahr – in
Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung auch darüber hinaus, jedoch nur innerhalb der Wehrpflichtgrenzen
–
möglich.
Es sei denn, der "besondere Bedarf" ist inzwischen zum Standard geworden.
Schlussendlich hilft nur eine Bewerbung. Dann wird man ja sehen, ob sie erfolgsversprechend ist. Hier kann das sicherlich keiner beantworten.