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Autor Rekrut84
 - 09. November 2018, 14:02:00
Ich persönlich empfinde da doch erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit den Dienst als Soldat leisten und damit dem Land auf besondere Weise dienen zu wollen, wenn eine Greencard, die ja zeitlich unbefristet ist, dann zu einer sofortigen Auswanderung führt.
Es spräche doch nichts dagegen, wenn man den Dienst ernst meint, diesen zu leisten und im Anschluss daran auszuwandern. Die Greencard verfällt so schnell nunmal nicht.

Aber gut, das muss jeder für sich selbst wissen.
Autor ulli76
 - 09. November 2018, 09:12:13
Eine weitere Option (und an sich die "sauberste"): Den Einplaner fragen ob man ein oder zwei Quartale später seinen Dienst antreten kann. Sinnigerweise ein Dienstantritt NACH der Greencardgeschichte. Begründung: Persönliche Angelegenheiten, die vorher geregelt wreden müssen.

Und wenn es mit der Greencard klappt, sagt man ab und der Einplaner hat die Chance nachzubesetzen.
Autor BulleMölders
 - 09. November 2018, 06:53:09
In diesem Fall weiß jemand aber schon im Vorraus, dass er unter bestimmten Umständen (erhalt einer Greencard) nicht weiter in der Bundeswehr verbleiben will.
Ich glaube kaum das der Gesetzgeber solche ein Szenario im Kopf gehabt hat, als die Regelung beschlossen wurde.

Hier wird halt versucht diese Regelung in anderer als in der Ursprünglich angedachten weise zu nutzen. Das kann man gut heißen, muss es aber nicht.
Autor TomTom2017
 - 08. November 2018, 22:21:51
Zitat von: Rekrut84 am 08. November 2018, 21:33:46
Einerseits möchte jemand in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland treten, sie verteidigen und ihr treu dienen.

Aber gleichzeitig hat man das Ziel eben diesem Land bei sich bietender Möglichkeit den Rücken zu kehren.
Naja, man kann ja dem Land in den verschiedensten Variationen dienen. Und das noch nicht mal als Soldat, Richter oder Beamter. Gesellschaftliches Engagement im Ehrenamt ist z.B. ebenso wichtig.

Wenn eben jemand merkt, dass der Soldatenberuf für einen nichts ist, dann ist das ebenso. Dafür hat der Gesetzgeber diese Exit-Strategien geschaffen. Solange jemand nur seinen legitimen Rechte wahrnimmt, finde ich das alles halb so wild. Manchmal merkt man das erst, wenn man das auch wirklich ausprobiert. Der Dienst ist nun mal anders als in den Youtube-Filmchen.
Besser jemand erkennt das und zieht rechtzeitig die Reißleine als einen weiteren unzufriedenen Kameraden zu bekommen.
Autor Rekrut84
 - 08. November 2018, 21:33:46
Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich davon halten soll.

Einerseits möchte jemand in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland treten, sie verteidigen und ihr treu dienen.

Aber gleichzeitig hat man das Ziel eben diesem Land bei sich bietender Möglichkeit den Rücken zu kehren.
Autor iLu
 - 07. November 2018, 16:50:44
Sorry für das Missverständnis, war blöd hier einfach eine "Zwischenfrage", welche nichts mit dem Thema auf sich hat, zu stellen.
Autor lennble
 - 07. November 2018, 09:24:18
Zitat von: KlausP am 07. November 2018, 09:11:02
Wir reden beide hoffentlich über den gleichen Fragesteller, der sich hier in dieses Thema eingeklinkt hat, obwohl seine Frage damit nichts zu tun hat?

Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Daraus geht nicht hervor, dass er mit höherem Dienstgrad auf Grund seines Berufsabschlusses eingestellt wird. Nur dann wird man nämlich zu einer EÜb einberufen.

Das war mir tatsächlich nicht bewusst :)
Autor KlausP
 - 07. November 2018, 09:11:02
Wir reden beide hoffentlich über den gleichen Fragesteller, der sich hier in dieses Thema eingeklinkt hat, obwohl seine Frage damit nichts zu tun hat?

Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Daraus geht nicht hervor, dass er mit höherem Dienstgrad auf Grund seines Berufsabschlusses eingestellt wird. Nur dann wird man nämlich zu einer EÜb einberufen.
Autor lennble
 - 07. November 2018, 09:05:14
Zitat von: KlausP am 07. November 2018, 08:56:06
Eignungsübender ist aber etwas völlig anderes als die Wiedereinstellung als SaZ und damit mit der Frage überhaupt nicht vergleichbar.

Na, aber er fragte ja, ob er gleich als SAZ eingestellt wird, oder ob er nochmal eine "Probezeit" bekommt. Das ist in meinen Augen dann eine Einstellung als Eignungsübender.
Autor Staff Sergeant
 - 07. November 2018, 09:01:37
Zitat von: ulli76 am 06. November 2018, 18:51:15
Warum fragst du nicht, ob generell eine Einstellung im Folgequartal möglich ist? Dann könntest du ja problemlos kündigen.

Auch keine schlechte Idee.
Autor KlausP
 - 07. November 2018, 08:56:06
Eignungsübender ist aber etwas völlig anderes als die Wiedereinstellung als SaZ und damit mit der Frage überhaupt nicht vergleichbar.
Autor lennble
 - 07. November 2018, 08:52:00
Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Ich hatte ebenfalls Vordienstzeit und wurde als Eignungsübener wiedereingestellt. Sprich - Ich hatte dann nochmal eine Probezeit.
Autor ulli76
 - 06. November 2018, 18:51:15
Wenn jemand schon nach einem Monat die EÜ verlängern will, könnte die Frage aufkommen, wieso derjenige schon so früh weiss, dass ihm die 4 Monate nicht reichen.
Warum fragst du nicht, ob generell eine Einstellung im Folgequartal möglich ist? Dann könntest du ja problemlos kündigen.
Autor TomTom2017
 - 06. November 2018, 18:43:02
Kleine Anmerkung zur Verlängerung:
Nach den vier Monaten EÜ können Sie jederzeit zum SaZ ernannt werden. Das Ende der Verlängerung der EÜ muss nicht abgewartet werden. Wenn Sie nach 2 Wochen der Verlängerung sagen, dass Sie soweit sind, kann der Dienstherr Sie sofort zum SaZ ernennen.
Autor Staff Sergeant
 - 06. November 2018, 15:13:20
Danke euch!