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Die Letzte Chance zu Kündigen

Begonnen von Staff Sergeant, 06. November 2018, 11:26:56

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


TomTom2017

Kleine Anmerkung zur Verlängerung:
Nach den vier Monaten EÜ können Sie jederzeit zum SaZ ernannt werden. Das Ende der Verlängerung der EÜ muss nicht abgewartet werden. Wenn Sie nach 2 Wochen der Verlängerung sagen, dass Sie soweit sind, kann der Dienstherr Sie sofort zum SaZ ernennen.

ulli76

Wenn jemand schon nach einem Monat die EÜ verlängern will, könnte die Frage aufkommen, wieso derjenige schon so früh weiss, dass ihm die 4 Monate nicht reichen.
Warum fragst du nicht, ob generell eine Einstellung im Folgequartal möglich ist? Dann könntest du ja problemlos kündigen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

lennble

Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Ich hatte ebenfalls Vordienstzeit und wurde als Eignungsübener wiedereingestellt. Sprich - Ich hatte dann nochmal eine Probezeit.

KlausP

Eignungsübender ist aber etwas völlig anderes als die Wiedereinstellung als SaZ und damit mit der Frage überhaupt nicht vergleichbar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Staff Sergeant

Zitat von: ulli76 am 06. November 2018, 18:51:15
Warum fragst du nicht, ob generell eine Einstellung im Folgequartal möglich ist? Dann könntest du ja problemlos kündigen.

Auch keine schlechte Idee.

lennble

Zitat von: KlausP am 07. November 2018, 08:56:06
Eignungsübender ist aber etwas völlig anderes als die Wiedereinstellung als SaZ und damit mit der Frage überhaupt nicht vergleichbar.

Na, aber er fragte ja, ob er gleich als SAZ eingestellt wird, oder ob er nochmal eine "Probezeit" bekommt. Das ist in meinen Augen dann eine Einstellung als Eignungsübender.

KlausP

Wir reden beide hoffentlich über den gleichen Fragesteller, der sich hier in dieses Thema eingeklinkt hat, obwohl seine Frage damit nichts zu tun hat?

Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Daraus geht nicht hervor, dass er mit höherem Dienstgrad auf Grund seines Berufsabschlusses eingestellt wird. Nur dann wird man nämlich zu einer EÜb einberufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lennble

Zitat von: KlausP am 07. November 2018, 09:11:02
Wir reden beide hoffentlich über den gleichen Fragesteller, der sich hier in dieses Thema eingeklinkt hat, obwohl seine Frage damit nichts zu tun hat?

Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Daraus geht nicht hervor, dass er mit höherem Dienstgrad auf Grund seines Berufsabschlusses eingestellt wird. Nur dann wird man nämlich zu einer EÜb einberufen.

Das war mir tatsächlich nicht bewusst :)

iLu

Sorry für das Missverständnis, war blöd hier einfach eine "Zwischenfrage", welche nichts mit dem Thema auf sich hat, zu stellen.

Rekrut84

Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich davon halten soll.

Einerseits möchte jemand in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland treten, sie verteidigen und ihr treu dienen.

Aber gleichzeitig hat man das Ziel eben diesem Land bei sich bietender Möglichkeit den Rücken zu kehren.

TomTom2017

Zitat von: Rekrut84 am 08. November 2018, 21:33:46
Einerseits möchte jemand in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland treten, sie verteidigen und ihr treu dienen.

Aber gleichzeitig hat man das Ziel eben diesem Land bei sich bietender Möglichkeit den Rücken zu kehren.
Naja, man kann ja dem Land in den verschiedensten Variationen dienen. Und das noch nicht mal als Soldat, Richter oder Beamter. Gesellschaftliches Engagement im Ehrenamt ist z.B. ebenso wichtig.

Wenn eben jemand merkt, dass der Soldatenberuf für einen nichts ist, dann ist das ebenso. Dafür hat der Gesetzgeber diese Exit-Strategien geschaffen. Solange jemand nur seinen legitimen Rechte wahrnimmt, finde ich das alles halb so wild. Manchmal merkt man das erst, wenn man das auch wirklich ausprobiert. Der Dienst ist nun mal anders als in den Youtube-Filmchen.
Besser jemand erkennt das und zieht rechtzeitig die Reißleine als einen weiteren unzufriedenen Kameraden zu bekommen.

BulleMölders

In diesem Fall weiß jemand aber schon im Vorraus, dass er unter bestimmten Umständen (erhalt einer Greencard) nicht weiter in der Bundeswehr verbleiben will.
Ich glaube kaum das der Gesetzgeber solche ein Szenario im Kopf gehabt hat, als die Regelung beschlossen wurde.

Hier wird halt versucht diese Regelung in anderer als in der Ursprünglich angedachten weise zu nutzen. Das kann man gut heißen, muss es aber nicht.

ulli76

Eine weitere Option (und an sich die "sauberste"): Den Einplaner fragen ob man ein oder zwei Quartale später seinen Dienst antreten kann. Sinnigerweise ein Dienstantritt NACH der Greencardgeschichte. Begründung: Persönliche Angelegenheiten, die vorher geregelt wreden müssen.

Und wenn es mit der Greencard klappt, sagt man ab und der Einplaner hat die Chance nachzubesetzen.
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