Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.
Interessanter Tonfall bei erschreckender Pauschalbeurteilung. Potenzielle Eigenbedarfskündigungen können sehr wohl im Rahmen der Sozialklausel nach § 574 BGB durch einen Einsatz beeinflusst werden. Liegt durch den Einsatz etwa keine Möglichkeit vor, zeitnah Ersatz zu beschaffen, kann der Kündigung widersprochen werden. Wie eine solche Sache ausgeht, ist sehr individuell vom Einzelfall abhängig. Deswegen sind pauschale Behauptungen eher unangebracht.