Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?

Begonnen von Meck1990, 10. Februar 2019, 21:49:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Meck1990

Guten Abend, habe folgendes Problem, ich gehe ende April im Einsatz, heute Abend musste ich leider feststellen das das Haus in dem ich zur Miete wohne zu Verkauf steht, nun ist meine Angst das falls sich ein Käufer findet dieser mir evtl die Wohnung während dem Einsatz kündigt, nun die frage gibt es vielleicht irgend einen sonder Kündigungsschutz während ich mich im Einsatz befinde?

Rekrut84

In Deutschland gilt der Grundsatz ,,Kauf bricht Miete nicht"

Dein bisheriger Mietvertrag läuft weiter.

Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit eine vermiete Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, Kündigungsfrist 3 Monate.
Im Zweifel muss der Eigenbedarf jedoch hinreichend begründet werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist das jedoch äußerst schwierig.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit nach einem Eigentümerwechsel einen Mieter zu kündigen wenn das Haus zwecks wirtschaftlicher Verwertung grundlegend saniert werden muss und deshalb schon mehrere Wohnung leer stehen.

Alles in allem muss man sich bei einem Eigentümerwechsel wenig Sorgen machen weil das Mietrecht einen gut schützt. Spezielle Vorschriften für Soldaten sind mir nicht bekannt.

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass eine Kündigung de während der Zeit des Einsatzes ausgesprochen und wirksam werden soll, im Zweifel gerichtlich für unwirksam erklärt werden könnte weil man keine Möglichkeit hat eine Ersatzwohnung zu suchen, den Umzug zu organisieren etc. Das käme jedoch auf die individuelle Situation an.

Meck1990

Oke,danke schon mal. In dem Haus sind halt nur 2 Wohnungen, die in der ich wohne und die vom Vermieter selbst, es wäre allerdings möglich das mich mein jetziger Vermieter kündigt oder? Mit drei Monaten kündigungsfrist die ich habe wäre das ein ziemlich beschissener Zeitraum

StOPfr

Kündigungsfristen verlängern sich nach einer bestimmten Mietdauer. Falls dein Mietvertrag mindestens fünf Jahre alt ist, sind es zum Beispiel sechs Monate. Könnte das bei dir zutreffen?
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Meck1990


OSB

Bei einem Haus mit nur zwei Wohneinheiten,  von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht nach Par. 573a BGB, wobei sich hier die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.

Du solltest wie üblich darauf achten dass Deine Post während des Einsatzes regelmäßig gesichtet wird und Du reagieren kannst.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Meck1990

Würde ich gerne, er selbst ist selten anzutreffen und seine Frau spricht kaum deutsch.

seltsam

Vielleicht ergibt sich ja durch den Eigentümerwechsel die Situation, dass der neue Eigentümer dir andere Wohnung nicht selbst bewohnen will. Somit wäre dann die o.b. Kündigungserleichterung vom Tisch.

Paps


Außerdem muss der Verkauf selbst auch erstmal abgewickelt werden.
Erfahrungsgemäß dauert es erstmal ein paar Wochen bis Monate, bis sich erstmal jemand zum Kauf entscheidet und dann nochmal bis das notariell abgewickelt ist - außer natürlich, die Bude ist ein absolutes Schnäppchen. Aber die gibts bei der aktuellen Zinssituation eher selten.

Grüße
Michael

Holger1970

Der neue Eigentümer kann erst eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das dauert aufgrung Umstellungbdes Grundbuchwesens derzeitig mehrere Monate, (eigene Erfahrung, vom Notar bestätigt). Also kann (Kündigungsfrist mitgerechnet) durchaus 1 Jahr ins Land gehen.
Eine Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie unter Zeugen in den Briefkasten Deines Wohnsitzes eingeworfen wurde. Ob der Kasten geleert und die Post von Dir gelesen wurde, ist Dein Problem (Auskunft eines Anwaltes- hatte den Fall selber)

Griffin


... diese Situation mag für Deinen Fall zutreffend sein, ist aber pauschal nicht richtig!

Denn der potentiell neue Eigentümer kann autorisiert werden bspw. bei Gefahrenübergang/Lastenübergang, mit Kaufpreiszahlung, mit Auflassungsvermerk im Grundbuch, usw. usw. eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen - ganz wie es individuell, zw. Verkäufer und Käufer, im notariell beurkundeten Kaufvertrag geregelt ist.


Rekrut84

Hierbei handelt es sich lediglich um ein Urteil eines Landesgerichtes. Dieses ist grundsätzlich für andere Gerichte nicht bindend weshalb sich daraus eine pauschale Rechtsansicht nicht ableiten lassen kann.
Andere Gerichte, insbesondere in anderen Bundesländern müssen sich an diese Rechtsauffassung nicht halten.

Nur die Entscheidungen der Bundesgerichte sind indirekt für alle anderen Gerichte der jeweilige Fachrichtung bindend, da nur Sie in der Lage sind länderübergreifend nach durchlaufen der nötigen Instanzen, alle Entscheidungen zu revidieren.

Ein AG in NRW muss sich darum nicht kümmern was ein LG in BaWü entscheidet weil das LG die Entscheidung des AG nicht aufheben kann.

Rekrut84

Ergänzung: und ob das zuständige LG in NRW, der Ansicht des LG BaWü folgt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Es gibt reihenweise Uneinigkeiten zwischen den LG OLG der Länder und auch in den jeweiligen Fachgerichten.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau