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Zitat von: TSG am 03. Mai 2019, 10:17:41Zitat von: LwPersFw am 30. April 2019, 16:48:15Danke für den Link. Leider hat dieser u.a. zu meiner Verwirrung beigetragen. Dort heißt es:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.htmlZitatMitversicherte
Während der Dienstleistung eines (in der gesetzlichen Krankenversicherung) Familienversicherten ruhen Leistungsansprüche gegen die Kasse, weil Anspruch auf truppenärztliche Versorgung besteht. Die Mitgliedschaft in der Kasse bleibt jedoch grundsätzlich erhalten.
... Nach mehrmaligem Lesen des Absatzes und unter Berücksichtigung des aktuellen Leistungskatalogs für FWDL und RDL interpretiere ich ihn so, dass er sich auf RDL-leistende Mitversicherte bezieht und nicht auf die Mitversicherten eines RDL-leistenden "Hauptversicherten".
Zitat von: LwPersFw am 30. April 2019, 16:48:15Danke für den Link. Leider hat dieser u.a. zu meiner Verwirrung beigetragen. Dort heißt es:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html
ZitatMitversicherteDas kann man so lesen, dass eben auch für mitversicherte Familienangehörige für die Zeit einer RDL keine Leistungsansprüche gegen die GKV gestellt werden können. Folglich wären Mitversicherte dann ohne Krankenversicherung für diese Zeit, da sie ja keinen Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben. Nach mehrmaligem Lesen des Absatzes und unter Berücksichtugung des aktuellen Leistungskatalogs für FWDL und RDL interpretiere ich ihn so, dass er sich auf RDL-leistende Mitversicherte bezieht und nicht auf die Mitversicherten eines RDL-leistenden "Hauptversicherten".
Während der Dienstleistung eines (in der gesetzlichen Krankenversicherung) Familienversicherten ruhen Leistungsansprüche gegen die Kasse, weil Anspruch auf truppenärztliche Versorgung besteht. Die Mitgliedschaft in der Kasse bleibt jedoch grundsätzlich erhalten.
ZitatWährend der Wehrdienstleistung ruhen für RDL Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Einschränkung gilt nicht für über RDL familienversicherte Angehörige.