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Familienversicherung und RDL - was muss man beachten?

Begonnen von TSG, 30. April 2019, 16:08:04

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TSG

Moin,

als Reservist erhalte ich während einer RDL kostenlose Heilfürsorge und meine Mitgliedschaft in der GKV ruht derweil. Soweit ich das bisher herausfinden konnte, steht in der GKV mitversicherten Familienangehörigen während einer RDL keine kostenlose Heilfürsorge zu und auch die Familienversicherung kommt nicht zum Tragen, da die Mitgliedschaft ruht.


  • Liege ich mit der Annahme richtig?
  • Wie handhabt Ihr das als Reservisten, wenn Ihr auf RDL seid? Wie versichert Ihr Eure Familienangehörigen?
  • Mit wem muss ich mich vor der RDL in Verbindung setzen? GKV, ...? Wie viel Vorlauf wird benötigt?
  • Macht es einen Unterschied, wenn man freiwillig in der GKV versichert ist?

Danke für Eure Hilfe!

F_K

"Deine" GKV Leistungen ruhen, die der Familienmitglieder nicht.

Solltest Du aber noch mit Deiner GKV abklären.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TSG

Zitat von: LwPersFw am 30. April 2019, 16:48:15
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html
Danke für den Link. Leider hat dieser u.a. zu meiner Verwirrung beigetragen. Dort heißt es:
ZitatMitversicherte

Während der Dienstleistung eines (in der gesetzlichen Krankenversicherung) Familienversicherten ruhen Leistungsansprüche gegen die Kasse, weil Anspruch auf truppenärztliche Versorgung besteht. Die Mitgliedschaft in der Kasse bleibt jedoch grundsätzlich erhalten.
Das kann man so lesen, dass eben auch für mitversicherte Familienangehörige für die Zeit einer RDL keine Leistungsansprüche gegen die GKV gestellt werden können. Folglich wären Mitversicherte dann ohne Krankenversicherung für diese Zeit, da sie ja keinen Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben. Nach mehrmaligem Lesen des Absatzes und unter Berücksichtugung des aktuellen Leistungskatalogs für FWDL und RDL interpretiere ich ihn so, dass er sich auf RDL-leistende Mitversicherte bezieht und nicht auf die Mitversicherten eines RDL-leistenden "Hauptversicherten".

Im Leistungskatalog heißt es hierzu:
ZitatWährend der Wehrdienstleistung ruhen für RDL Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Einschränkung gilt nicht für über RDL familienversicherte Angehörige.

Danke F_K und LwPersFw für Eure Antworten!

RefüPerser d.R.

Aus eigener Erfahrung. Die bisherige Familienversicherung für deine Angehörigen ist weiter in Kraft !


LwPersFw

Zitat von: TSG am 03. Mai 2019, 10:17:41
Zitat von: LwPersFw am 30. April 2019, 16:48:15
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html
Danke für den Link. Leider hat dieser u.a. zu meiner Verwirrung beigetragen. Dort heißt es:
ZitatMitversicherte

Während der Dienstleistung eines (in der gesetzlichen Krankenversicherung) Familienversicherten ruhen Leistungsansprüche gegen die Kasse, weil Anspruch auf truppenärztliche Versorgung besteht. Die Mitgliedschaft in der Kasse bleibt jedoch grundsätzlich erhalten.

... Nach mehrmaligem Lesen des Absatzes und unter Berücksichtigung des aktuellen Leistungskatalogs für FWDL und RDL interpretiere ich ihn so, dass er sich auf RDL-leistende Mitversicherte bezieht und nicht auf die Mitversicherten eines RDL-leistenden "Hauptversicherten".

So ist es
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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