Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor oneway
 - 29. Juni 2019, 11:37:26
Genau Mattej_1984 immer mit der Ruhe.
Einfach die dinge richtig angeben und abwarten
Autor Mattek_1984
 - 29. Juni 2019, 10:53:41
Hier im Forum habe Ich das gelesen, in älteren Beiträgen.
Das es eben vorkommen kann das ein Gespräch erfolgt.

Aber Ich werde ja sehen was kommt. Aufregung und Kaffeesatz Leserei bringen ja keinen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Autor KlausP
 - 29. Juni 2019, 10:49:04
Zitat... Jedoch stand auch des Öfteren das es vorkommen kann das der SiBe mit einem Sprechen möchte bzw ein MA des MAD!?  ...

Keine Ahnung, wo Sie das gelesen haben. Und ja, es kann vorkommen, dass der MAD Fragen dazu hat. Nach meiner Erfahrung ist das aber eher die Ausnahme.
Autor Mattek_1984
 - 29. Juni 2019, 10:44:49
Ja so werd Ich es machen, alle Offenen Fragen zum ausfüllen der Sicherheitserklärung  hat mir der Sachbearbeiter gestern erläutert.
Das die SÜ im Hintergrund läuft habe Ich schon in einem anderen Beitrag gelesen.

Jedoch stand auch des Öfteren das es vorkommen kann das der SiBe mit einem Sprechen möchte bzw ein MA des MAD!?

Ebenfalls gelesen habe Ich das man darüber unterrichtet wird wie das Ergebnis ausgefallen ist. Trifft dies den zu?

Mit freundlichen Grüßen
Autor KlausP
 - 29. Juni 2019, 10:38:57
Ist doch alles im grünen Bereich. Sie geben das ausgefüllte Formular dort ab und wenn Sie die Eignung für irgendeine militärische Laufbahn bekommen wird das an den MAD weitergeleitet, der die SÜ durchführt. Im Normalfall bekommen Sie von dem weiteren Verlauf wenig bis gar nichts mit.
Autor Mattek_1984
 - 29. Juni 2019, 10:30:39
Morgen,
also Ich soll dieses Formular ,,Sicherheitserklärung" ausgefüllt zur Eignungsfeststellung am 09.07 mit bringen.

Wann die Überprüfung statt findet steht dort nicht drin in dem dazu gehörigem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Autor Ralf
 - 29. Juni 2019, 10:30:06
So sind die Regularien:
Die Karrierecenter der Bundeswehr sind angewiesen für Assessmentverfahren, die seit dem 01.07.2017 durchgeführt werden, eine Ü1 nach dem SÜG einzuleiten (wenn für zukünftige Verwendungen benötigt, auch erweiterte Sicherheitsüberprüfung.

Für den betroffen Personenkreis (dies sind inzwischen de facto alle Bewerberinnen und Bewerber) ist das Ergebnis, in der Regel zunächst das eingeschränkt Vorläufige Ergebnis (eVE) der Überprüfung abzuwarten, bevor bei unbedenklichem Ergebnis eine umfassende Waffenausbildung und die ggf. Berufung in ein Soldatenverhältnis erfolgt.

Ein noch nicht vorliegendes Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung hindert nicht den Dienstantritt zur Grundausbildung. Handelt es sich bei den betroffenen Personen um Bewerber oder Bewerberinnen, die eigentlich zum Soldaten auf Zeit zu ernennen wären, darf eine Ernennung zum SaZ solange nicht erfolgen, bis nicht mindestens ein eVE vorliegt. In der Konsequenz befindet sich die betroffene Person sodann bis auf weiteres in einem faktischen Soldatenverhältnis.
Autor Rekrut84
 - 29. Juni 2019, 08:16:04
Zitat von: F_K am 28. Juni 2019, 14:43:42
@ All:

Die SÜ wird NICHT vor der Verpflichtung eingeleitet - lediglich das Formular wird schon ausgefüllt, um bei einer möglichen Verpflichtung schon vorzuliegen und DANN als Basis der Einleitung verzugsfrei genutzt werden zu können.


Meine SÜ1 wurde durchgeführt und abgeschlossne bevor ich meine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatte, ja sogar bevor ich eingeplant war.

Der Bescheid ist datiert auf Januar 19, die Einplanung erfolgte im April 19, die Verpflichtungserklärung habe ich erst im Mai 19 erhalten und unterschrieben.
Autor Andi
 - 28. Juni 2019, 18:36:20
Zitat von: F_K am 28. Juni 2019, 18:02:07
Du hast anscheinend den Punkt nicht verstanden / aufgenommen.

;) Glaub das, wenn es dir hilft...
Autor Mattek_1984
 - 28. Juni 2019, 18:35:11
@Andi & @F_K

Nun zankt euch doch bitte nicht wegen meiner Dummheit.

Wollte gern die Frage geklärt haben und habe dies ja nun heute mit dem Ansprechpartner geregelt wie Ich dort vorgehen soll.

Ich würde den Post auch gern bearbeiten und die Sachen entfernen die relevant sind, aber dies geht leider nicht.

Also von mir aus kann dies gern geschlossen/gelöscht/entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Autor F_K
 - 28. Juni 2019, 18:02:07
@ Andi:

Du hast anscheinend den Punkt nicht verstanden / aufgenommen.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird JEDER neu einzustellender Soldat (seit 2017) wegen der Waffenausbildung einer SÜ1 unterzogen - diese Information ist nicht nur offen, sondern öffentlich - "militärisch" gibt es daher kein Schutzbedürfnis" im Sinne VS - sogar das Verfahren dazu wurde in der Einführung hier diskutiert.

Einzig richtig ist der Ratschlag, gewisse persönliche Informationen nicht im Internet zu verbreiten - aber dies ist ein Ratschlag, kein Gesetz oder Vorschrift.
Autor Andi
 - 28. Juni 2019, 15:52:43
Zitat von: F_K am 28. Juni 2019, 09:58:44
Die gegebenen Infos bezüglich einer SÜ1 für angehende Soldaten ist weder geheim, noch als VS eingestuft.

Einfach mal logisch darüber nachdenken, dann kommst du vielleicht auch darauf, dass die Information, dass jemand spezifisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden soll keine Information ist, die in die Öffentlichkeit gehört. Wenn du danach bei deiner Meinung bleibst kann ich das nicht ändern, sie ist halt nur geprägt von mangelndem Sachverständnis.
Die Verbindung oben genannter Information mit dem Hinweis, dass es konkrete Dinge gibt, die relevant für das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung sind öffentlich zu posten ist darüber hinaus nicht nur unzweckmäßig, sondern schlicht und einfach unglaublich naiv.

Beide Informationen gehören nicht ins Internet, nicht in die Öffentlichkeit und sollten ausschließlich zwischen den beiden hier relevanten Akteuren - Bewerber und Sicherheitsbeauftragter - thematisiert werden.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 28. Juni 2019, 14:43:42
@ All:

Die SÜ wird NICHT vor der Verpflichtung eingeleitet - lediglich das Formular wird schon ausgefüllt, um bei einer möglichen Verpflichtung schon vorzuliegen und DANN als Basis der Einleitung verzugsfrei genutzt werden zu können.

Das Führungszeugnis muss lediglich von zukünftigen Mannschaftssoldaten angefordert werden - bei UA / FA / OA wird dies durch den Dienstherr angefordert.

(Sollte für die SÜ keine Rolle spielen bei der Höhe - aber wer eine Kontopfändung hatte, der hat(te) seine Finanzen nicht im Griff - daher ja die Frage.)
Autor Kestrel
 - 28. Juni 2019, 14:41:58
Kleiner Hinweis dazu, auch wenn scheinbar alles geklärt zu sein scheint:

Der Karriereberater (oder auch der Einplaner) dort muss nicht unbedingt mehr als eine ganz grobe Ahnung von der Durchführung eine SÜ haben. Und was man einem dieser beiden im Zusammenhang mit der SÜ erzählt oder nicht erzählt ist auch nicht relevant - keiner kann belastbare Aussagen dazu treffen.

Besser ist es also in so einem Fall, in der Sicherheitserklärung ein Kreuz bei "Gewünschtes persönliches Gespräch" zu setzen - entweder beim SiBe oder noch besser direkt beim MAD. Das, was dort im Gespräch gesagt wird, wird dann auch berücksichtigt bei der Durchführung der SÜ.
Alles andere ist nur nettes Geplauder.
Autor Mattek_1984
 - 28. Juni 2019, 14:32:51
Hallöchen nochmal,
wie schon erwähnt habe Ich die Sachlage dazu schon geklärt.

Das eine SÜ1 durch geführt wird vor der eigentlichen Verpflichtung(Einstellung) wurde mir gesagt, habe auch auch bis auf diese Restschuld alles im Griff was meine Finanzen angeht. Würde dies auch sofort begleichen, was jedoch ohne derzeitige Anstellung nicht geht. Ebenso würde mir gesagt  das ein Führungzeugniss nach Paragraph 30 Abs. 5 BZRG angefordert wird bzw angefordert werden muss von mir bei der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen