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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 15. Juli 2019, 14:05:44 »

Aktuell aus dem Parlament:

"Untersuchung der Bun­des­wehr-Beraterverträge er­weist sich als sinnvoll“

Quelle
Autor: StOPfr
« am: 28. Juni 2019, 13:38:30 »

hib-Meldung 737/2019 vom 28. Juni 2019 zum Thema:

General sieht sich verleumdet

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 28.06.2019 (hib 737/2019)

Berlin: (hib/FLA) Ein ohne Ausschreibung vergebener millionenschwerer Auftrag der Bundeswehr an das IT-Beratungsunternehmen Accenture sei allein mit Blick auf die große Kompetenz der Firma in die Wege geleitet worden. Dies versicherte der damalige Abteilungsleiter Planung im Verteidigungsministerium, General Erhard Bühler, als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses. Das Gremium war unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) am Donnerstag zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammengekommen... (Fortsetzung in der Quelle)

Quelle
Autor: Haudegen
« am: 25. Juni 2019, 19:28:37 »

"Die Leistung wird in 4 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1 3EA Gabelhubwagen 2,5t
Los 2 3EA Sackkarren mit Stützrad
Los 3 1EA Fasstransportkarre mit Stützrad
Los 4 1EA Stuhltransporter

Manchmal weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll wenn ich auf dieses bürokratische Monster aus der Hölle blicke.

3 Sackkarren mit Stützrad, eh die Ausschreibung fertig ist, ist das zu transportierende Gerät längst defekt...
Autor: DieEhefrau
« am: 25. Juni 2019, 18:10:35 »

Wer mal schauen will, was so alles in die "Vergabe" kommt. Derzeit laufen 110 Ausschreibungen für die Bundeswehrverwaltung.


 :o ... kann ich nur mal empfehlen zu stöbern ... für jeden was dabei
...Sanitärcontainer ..  Patronen ... Python-Kurs ... ein Qualitätsmanagement-Auditor für das KarrCBwErfurt ... Telefone ... Lufttransporte nach Mali:

https://www.evergabe-online.de/search.html?17&ids=470,771,1032#results

Wird alles ausgeschrieben!
Es gibt sogar Rahmenverträge, die hier erstmal verhandelt werden.
Autor: StOPfr
« am: 25. Juni 2019, 14:57:20 »

Weitere Zeugenvernehmungen am Donnerstag: 

Untersuchungs­ausschuss vernimmt drei weitere Zeugen

Der Unterausschuss des Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss befasst sich mit der Vernehmung von drei Zeugen.

Der Unterausschuss des Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss befasst sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag, 27. Juni 2019, in einer öffentlichen Beweisaufnahme mit der Vernehmung von drei Zeugen. Die Sitzung unter Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Als Zeugen geladen sind Dr. Timo Notzel, Erhard Bühler und Marcus Huth.

Quelle
Autor: DieEhefrau
« am: 14. Juni 2019, 12:41:16 »

Gibt's auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?

Die Beraterfirma wusste  dass sie ohne Auftrag arbeitet und hat den Betrag wohl schon längst 'abgeschrieben' (die Beraterfirma meine ich auch nicht mit obigen Satz).
Autor: RefüPerser d.R.
« am: 14. Juni 2019, 09:09:42 »

Zitat
... wo und wann lernt man sowas?! ...

Bei der Bw, als General? Ich vermute (leider) durch learning by doing oder auch nach den drei deutschen Bildungsgrundsätzen

- das haben wir schon immer so gemacht,
- das haben wir ja noch nie so gemacht
- da kann ja jeder kommen.

Ich vermisse " isso"
Autor: KlausP
« am: 14. Juni 2019, 07:56:55 »

Zitat
... wo und wann lernt man sowas?! ...

Bei der Bw, als General? Ich vermute (leider) durch learning by doing oder auch nach den drei deutschen Bildungsgrundsätzen

- das haben wir schon immer so gemacht,
- das haben wir ja noch nie so gemacht
- da kann ja jeder kommen.
Autor: DieEhefrau
« am: 14. Juni 2019, 07:48:30 »

Freihändige Vergabe ist ein Vergabeverfahren, das nur bei Aufträgen, deren Wert unterhalb der Schwellenwerte liegt und auch dort nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Bei Freihändiger Vergabe werden Aufträge ohne ein förmliches Verfahren vergeben.
Mehr zum Vergaberecht und den Schwellenwerten bei Wikipedia.  :-X ... 443.000€ netto.

Also, wenn man selbst mit Rahmenverträgen (und deren Abruf) und Ausschreibungen zu tun hat, sieht man das Tun des Generals sehr kritisch. Ausschreibungen machen einfach Sinn! Und bei solchen Beträgen kann man sich ruhig mal mit dem zu beauftragenden Projekt/Produkt auseinandersetzen und Vergleiche einholen. Und selbstverständlich die Bewertungskriterien vor der Ausschreibung festlegen. Und auch deshalb sind mehrere Rollen involviert, bis es zur Vergabe kommt. 
Gut erklärt haben das die Kommentatoren "moth" und "MB" hier -  warum man eben aus einem Rahmenvertrag nicht eine Vergabe machen kann. (Rahmenvertrag haben nur Preisstaffel und Leistungsspektrum - keine Zusage der Komplettabnahme und auch kein Budgetöpfchen für den Auftraggeber! Jede Leistung muss geprüft werden. Nur die Einkaufskonditionen sind damit verhandelt)  ... auch große Dax-Unternehmen erstellen Ausschreibungen (seufz).  ... wenn ich überlege, durch wieviele Hände bei uns 10.000€ gehen! Aber wir haben eben auch eine funktionierenden "Einkauf" als Vergabestelle. Drei Wochen und das ganze ist bei uns geprüft. Es ist alles nicht so einfach. Aber das ist kein Grund, dass man es sich dann einfach macht.

Gibt es für "Wie erstelle ich eine Ausschreibung" keine ATN? @F_K ... wo und wann lernt man sowas?!  >:(
Autor: F_K
« am: 12. Juni 2019, 12:43:55 »

@ TSG:

"Problem" bei zivilen Arbeitgebern ist ZUSÄTZLICH, dass der "vermeintliche Auftraggeber" überhaupt nicht die Befugnis hat, Aufträge (mündlich?!) ohne Vertrag zu schließen - hier kommen neben ggf. vorliegenden Straftaten noch arbeitsrechtliche Probleme hinzu.
Autor: TSG
« am: 12. Juni 2019, 11:04:01 »

Das Erbringen von Leistungen ohne Auftrag ist der "klassische Big Fail", den man machen kann ... Mir ist völlig unklar, wie man solch massives Fehlverhalten als "akzeptabel" einstufen kann.

Naja, das kann man schon machen und ist auch durchaus gängige Praxis. Allerdings sind hier die Grenzen ziemlich eng. In der Regel kommt es dazu, wenn sich beide Seiten einig sind und der Vertragsschluss (die Order) noch nicht vollständig durch alle Buchungs- und Compliance-Systeme/-Stellen gelaufen ist. Das Risiko liegt hier in der Regel beim Auftragnnehmer, da er erst für seine bereits erbrachten Leistungen entlohnt wird, wenn der Vertrag auch endgültig geschlossen wurde.

Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Vertrag und Auftrag. Beides ist nicht synonym zu verwenden. In meinem Beispiel liegt quasi indirekt der Auftrag bereits vor, da beide Seiten sich auf einen Vertragsschluss verständigt haben, dieser jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt also eine Willenserklärung vor.

Ob diese Praxis auch im Bereich öffentliche Hand möglich und vor allem legal ist, vermag ich nicht zu sagen.
Autor: F_K
« am: 11. Juni 2019, 20:30:20 »

@ Tasty:

.. habe ich nicht verstanden.

Ansonsten: Im Zivilen nennt sich das "Compliance" - das Handeln nach Recht und Gesetz, was jeder Kaufmann machen sollte.

Das Erbringen von Leistungen ohne Auftrag ist der "klassische Big Fail", den man machen kann ... Mir ist völlig unklar, wie man solch massives Fehlverhalten als "akzeptabel" einstufen kann.

(Mag auch daran liegen, dass ich zu solchen Themen diverse Trainings besuchen dürfte, wo die strafrechtlichen Folgen und Kostenrisiken ausführlich erläutert würden ...)
Autor: Tasty
« am: 11. Juni 2019, 20:22:23 »

@ F_K: Magst Du Dich nicht in P_D umbenennen? 😉
Autor: F_K
« am: 11. Juni 2019, 08:42:37 »

@ Thufir:

Der Offizier achtet RECHT und GESETZ, auch wenn es den Auftrag erschwert ...

Mißachtung von Recht und Gesetz ist für Dich unproblematisch? Es ist doch klar, dass Umgehung von Ausschreibungen zu höheren Preisen führt und Mißbrauch im Sinne von Vorteilsnahme / Bestechlichkeit / Bestechung Tür und Tor öffnet ...
Autor: Thufir
« am: 09. Juni 2019, 21:14:13 »

Die Bundeswehr braucht Berater (man kann natürlich den Umfang der Beratung kritisieren, gern..) nachdem eigener Sachverstand immer mehr wegrationalisiert wurde.

Hier (..im Untersuchungsausschuß) wird als wesentlicher Angriffspunkt die oft nicht allen Vorschriften genügende Vergabe der Beratungsleistungen kritisiert. Beispielsweise wurde ein Fall in den Medien erwähnt, bei dem ein zuständiger Referent eine Leistung bzw. einen Vertrag abzeichnete, die/der bereits längst erbracht war. Ist das alles? Sollte man nicht genau dieselben Politiker die bohrende Fragen im Ausschuß nach der Rechtmäßigkeit von Vorgängen haben, fragen was sie getan haben um eine rechtmäßige und gleichzeitig schnelle! Beauftragung (nicht nur von Beratungs-)leistungen zu ermöglichen? Aber das sind ja teilweise! auch dieselben Politiker, die sich beispielsweise die "25 Mio. Vorlage" als Instrument der Patronage, des politischen Kuhhandels und der Begünstigung ihrer eigenen Wahlkreise nicht aus der Hand nehmen lassen wollen.

Hier wird leider (bei allem kritisierwürdigem Hang zu übermäßiger externer Beratung durch Frau von der Leyen, auch in ihren vorigen Ministerämtern) nur eine politische Sau durchs Dorf getrieben.

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