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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: HosaBrack am 21. August 2019, 16:43:44Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.
Dennoch gutes gelingen!
Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.
Dennoch gutes gelingen!
Zitat von: LwPersFw am 21. August 2019, 15:33:36
Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >> A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?
Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.
Inhalt:
Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.
Zitat von: wolverine am 21. August 2019, 14:47:47Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 13:38:29Nein
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Zitat... Nein ...
Zitat...(1) Für den Soldaten auf Zeit gilt § 46 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie 7 und 8 und Satz 2 und 3 entsprechend. § 46 Abs. 3a gilt mit Ausnahme des Satzes 5 mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Soldat auf Zeit auch nicht entlassen ist, wenn er zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder zum Zwecke der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten oder zum Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr ernannt wird. ...
Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 13:38:29Nein
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Hi,
kurze Frage: die Sicherheitsüberprüfung lässt jetzt in deinem Fall nicht zu, dass du die Feldwebel-Ausbildung abschließen darfst oder was meinst du genau?
Leider wird es nicht so einfach möglich sein zu "kündigen" wie du dir das vorstellst. Soweit ich weiß benötigst du da einen Härtefall.
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.
Dennoch gutes gelingen!