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Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln

Begonnen von Mudi, 21. August 2019, 13:38:29

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Mudi

Servus Kameraden,

Ich befinde mich nun in meinem fast 8. Dienstjahr (SAZ 16, davon 4 Jahre Mannschafter) und habe durch gewisse Hindernisse einige Probleme wegen meines zukünftigen Werdegangs in der Bundeswehr.
Diese Hindernisse heißen Ü2 und lassen einen mit Herz und Seele begeisterten Soldaten zweifeln, da man mir nach fast komplett ausgebildeter FD-FW Laufbahn den Weg verwehren  möchte (wegen Migrationshintergrund aus Ländern mit Sicherheitsrisiko ) und ich so nicht meinen Dienst weiterführen möchte.

Gerne erkläre ich euch mehr aber die Frage ist ziemlich einfach:
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?

Ich habe Google und das Forum durchsucht und geprüft und nirgendwo etwas passendes gefunden.

Aussagen wie : Hättest du dir überlegen können bevor du zum Bund gingst , ignoriere ich und gehören nicht hierher.
Da gehört weitaus mehr dazu als eine einfache Entscheidung , die getroffen wird.
Danke im Voraus für eure Infos / Antworten

MkG
Mudi


Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

Captain Kugelfang

Hi,

kurze Frage: die Sicherheitsüberprüfung lässt jetzt in deinem Fall nicht zu, dass du die Feldwebel-Ausbildung abschließen darfst oder was meinst du genau?

Leider wird es nicht so einfach möglich sein zu "kündigen" wie du dir das vorstellst. Soweit ich weiß benötigst du da einen Härtefall.

Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!
Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

Mudi

Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Hi,

kurze Frage: die Sicherheitsüberprüfung lässt jetzt in deinem Fall nicht zu, dass du die Feldwebel-Ausbildung abschließen darfst oder was meinst du genau?

Leider wird es nicht so einfach möglich sein zu "kündigen" wie du dir das vorstellst. Soweit ich weiß benötigst du da einen Härtefall.

Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Danke für die rasche Antwort.
Nein natürlich habe ich Alternativen zur Auswahl, nur sind diese Alternativen 1. Mit DP-Wechsel verbunden zu anderen StO (derzeit Heimatnah), 2. Nicht das, was ich eigentlich machen wollte .
Und die Ü2 wird wie auch bei der BW für gewisse Stellen bei der Polizei gebraucht ( BSP Entschärfer ), dennoch kann ich aber andere Richtungen bei der Polizei einschlagen, die ggfs nur eine Ü1 oder eben keine Ü benötigen.
Bin eher traurig, dass ich schon jetzt nach Alternativen suche, weil ich es Leid bin, eine ständige Unklarheit zu haben. Dabei bin ich echt gerne Soldat..
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

wolverine

Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 13:38:29
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Nein
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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Zitat... Nein ...

Siehe dazu § 55(1) SG:

Zitat...(1) Für den Soldaten auf Zeit gilt § 46 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie 7 und 8 und Satz 2 und 3 entsprechend. § 46 Abs. 3a gilt mit Ausnahme des Satzes 5 mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Soldat auf Zeit auch nicht entlassen ist, wenn er zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder zum Zwecke der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten oder zum Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr ernannt wird. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mudi

Zitat von: wolverine am 21. August 2019, 14:47:47
Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 13:38:29
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Nein

Danke.
Das heißt es müsste ein Verkürzungsantrag gestellt werden. Zumindest auf die Hälfte meiner Dienstzeit,  gab es da nicht Möglichkeiten?
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

SolSim

Einen Antrag kann man immer stellen. Allerdings muss dieser nicht befürwortet werden.

LwPersFw

Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >>  A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?



Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.

Inhalt:

Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Mudi

Zitat von: LwPersFw am 21. August 2019, 15:33:36
Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >>  A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?



Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.

Inhalt:

Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.

Danke für die Antwort.
Das werde ich mal machen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

HosaBrack

Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.

Mudi

Zitat von: HosaBrack am 21. August 2019, 16:43:44
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.

Richtig.
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

Schnitter

Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 18:21:41
Zitat von: HosaBrack am 21. August 2019, 16:43:44
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.

Richtig.


Moin wollte mal fragen ob du ein Update hast.
Würde auch gern vom aktiven zur Polizei wechseln, war leider noch nicht beim BFd.

Gruß

Ralf

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Primetime82

Guten Morgen,

ich kann dir sagen, das es alles andere als Leicht sein wird dein Vorhaben gegenüber BAPersBw durchzusetzen. Ich versuche schon seit 2021 aus der Bundeswehr auszusteigen. Erst Stellenzusage bei der Polizei Brandenburg gehabt. Antrag gestellt "Abgelehnt" Beschwerde geschrieben "Abgelehnt" Das hatte zur Folge das ich den Stellenzuschlag verloren habe. Zweiter Versuch beworben beim BKA als Beamter, mit viel hin und her sollte ich als Beamter auf Lebenszeit verbeamtet werden. Es wird alles abgelehnt. Klage dagegen ist eingereicht. Die Massgeblichen Paragrafen sind §55 Abs.1 i.v.m §46 Abs 3a SG....Alles KANN nix muss. Das zuständige Referat die dein Antrag bearbeitet IV1.2 Recht wird definitiv deinen Antrag ablehnen. Begründung "Kein dienstliches Interesse". Wir haben uns für unser Vorhaben absolut die falsche Zeit ausgesucht. Das vorgegebene Mainset ist keiner geht geht frühzeitig aus der BW. Zumindestens nicht Freiwillig von seitens BAPersBw. Die Polizei wird sich mit dem BAPersBw mitgeteilt dem Zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen und dieser (Kamerad) ist ein harter Brocken das kann ich dir sagen. Wehrbeauftragten brauchst du auch nicht schreiben kannst du dir sparen, was Personalangelegenheiten angeht alles Makulatur. Die Hacken sich nicht die gegenseitig die Augen aus.

Pro seht für dich: Dein Problem mit der SÜ was für dich zur Folge hat, dass du den DP nicht besetzen kannst bzw. nicht sollst. Es bleibt dir jetzt drei Möglichkeiten:

1. Antrag §55 Abs.3 SG Härtefall (hier wird ein strenger Maßstab angelegt)
2. KDV-Antrag hmmmm, wenn man zur Polizei will, wobei kommt auf die Polizeibehörde an, ob das ein Problem ist.
3. DU-Verfahren, dann hat sich das mit Öffentlichen Dienst erledigt. Du hast nach Entlassung durch DU das Recht und nach ablauf von 36 Monaten eine Neubewertung  durchzuführen zu lassen und die DU aufheben zulassen. Allein das DU-Verfahren innerhalb der BW kann unter Umständen 12-18 Monate dauern. Vlt. Auch schneller.

Wenn du mehr Fragen hast gerne PN.

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