Autor: LwPersFw
« am: 26. September 2019, 19:24:28 »Wenn wir mal nur die Offiziere betrachten... muss man 2 Gruppen trennen:
1. Offiziere mit passendem Studienabschluss
2. Offiziere ohne ( bzw ohne passenden ) Studienabschluss
Für Gruppe 1 ist ein Verzicht auf die Laufbahnbefähigung möglich.
Bsp. Direkteinstellung gehobener nichttechnischer VDst Bundeswehr
"Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-(FH)-Studium
in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
oder
das 1. Juristische Staatsexamen
und
Sie weisen eine mindestens 1,5-jährige vergleichbare berufliche Tätigkeit nach
oder
Sie verfügen über eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes."
Wer also das passende Studium hat, muss nicht die Laufbahnbefähigung erwerben und wird als Beamter auf Probe eingestellt.
Anders bei Gruppe 2
Da hier nicht die passenden Studienvoraussetzungen vorliegen,
wird der Erwerb der Laufbahnbefähigung gefordert.
Kann man Hinterfragen... ist aber aktuell so.
Hier mal ein O-Ton aus der Beamtenschaft der Bw:
"Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr
...
Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) machte durch seinen Bundesvorsitzenden, Wolfram Kamm einmal mehr deutlich, dass der VBB keinesfalls gegen den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist, jedoch müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Alle Beteiligten dieses Gesprächskreises sollten sich über ein gemeinsames Ziel verständigen können, die bestehende Qualität in der Bundeswehrverwaltung zu erhalten.
Dafür ist neben einer Bestenauslese mit wenigen Ausnahmen auch eine Laufbahnausbildung erforderlich.
Das muss auch ein Eigeninteresse derer sein, die nach Ende ihrer Verpflichtungszeit einen Statuswechsel anstreben. Ein Automatismus ist nicht zweckdienlich. Wie schon zuvor im Vortrag von Professor Battis ausgeführt, bedarf es der Wahrung des Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz)....."
Quelle: VBB , Juni 2019
1. Offiziere mit passendem Studienabschluss
2. Offiziere ohne ( bzw ohne passenden ) Studienabschluss
Für Gruppe 1 ist ein Verzicht auf die Laufbahnbefähigung möglich.
Bsp. Direkteinstellung gehobener nichttechnischer VDst Bundeswehr
"Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-(FH)-Studium
in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
oder
das 1. Juristische Staatsexamen
und
Sie weisen eine mindestens 1,5-jährige vergleichbare berufliche Tätigkeit nach
oder
Sie verfügen über eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes."
Wer also das passende Studium hat, muss nicht die Laufbahnbefähigung erwerben und wird als Beamter auf Probe eingestellt.
Anders bei Gruppe 2
Da hier nicht die passenden Studienvoraussetzungen vorliegen,
wird der Erwerb der Laufbahnbefähigung gefordert.
Kann man Hinterfragen... ist aber aktuell so.
Hier mal ein O-Ton aus der Beamtenschaft der Bw:
"Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr
...
Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) machte durch seinen Bundesvorsitzenden, Wolfram Kamm einmal mehr deutlich, dass der VBB keinesfalls gegen den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist, jedoch müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Alle Beteiligten dieses Gesprächskreises sollten sich über ein gemeinsames Ziel verständigen können, die bestehende Qualität in der Bundeswehrverwaltung zu erhalten.
Dafür ist neben einer Bestenauslese mit wenigen Ausnahmen auch eine Laufbahnausbildung erforderlich.
Das muss auch ein Eigeninteresse derer sein, die nach Ende ihrer Verpflichtungszeit einen Statuswechsel anstreben. Ein Automatismus ist nicht zweckdienlich. Wie schon zuvor im Vortrag von Professor Battis ausgeführt, bedarf es der Wahrung des Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz)....."
Quelle: VBB , Juni 2019