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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 26. September 2019, 19:24:28 »

Wenn wir mal nur die Offiziere betrachten... muss man 2 Gruppen trennen:

1. Offiziere mit passendem Studienabschluss

2. Offiziere ohne ( bzw ohne passenden ) Studienabschluss


Für Gruppe 1 ist ein Verzicht auf die Laufbahnbefähigung möglich.

Bsp. Direkteinstellung gehobener nichttechnischer VDst Bundeswehr

"Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-(FH)-Studium
in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung

 oder

das 1. Juristische Staatsexamen

 und

Sie weisen eine mindestens 1,5-jährige vergleichbare berufliche Tätigkeit nach 

 oder

Sie verfügen über eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes."


Wer also das passende Studium hat, muss nicht die Laufbahnbefähigung erwerben und wird als Beamter auf Probe eingestellt.



Anders bei Gruppe 2

Da hier nicht die passenden Studienvoraussetzungen vorliegen,
wird der Erwerb der Laufbahnbefähigung gefordert.
Kann man Hinterfragen... ist aber aktuell so.


Hier mal ein O-Ton aus der Beamtenschaft der Bw:

"Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr

...

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) machte durch seinen Bundesvorsitzenden, Wolfram Kamm einmal mehr deutlich, dass der VBB keinesfalls gegen den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist, jedoch müssen die Rahmenbedingungen stimmen.

Alle Beteiligten dieses Gesprächskreises sollten sich über ein gemeinsames Ziel verständigen können,  die bestehende Qualität in der Bundeswehrverwaltung zu erhalten.

Dafür ist neben einer Bestenauslese mit wenigen Ausnahmen auch eine Laufbahnausbildung erforderlich.

Das muss auch ein Eigeninteresse derer sein, die nach Ende ihrer Verpflichtungszeit einen Statuswechsel anstreben.  Ein Automatismus ist nicht zweckdienlich.  Wie schon zuvor im Vortrag von Professor Battis ausgeführt, bedarf es der Wahrung des Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz)....."


Quelle: VBB , Juni 2019
Autor: Soldat auf Zeit
« am: 26. September 2019, 18:23:38 »

Hallo Captain Kugelfang

check mal deine Mitteilungen Gruß


   
Autor: BSG1966
« am: 26. September 2019, 17:49:20 »

3. Du bist aktuell arbeitslos und arbeitssuchend...

nicht zu vergessen, offensichtlich ohne jegliche finanzielle Reserven ("mittellos") und nicht in der Lage sich um eine Krankenversicherung zu kümmern.
Autor: Captain Kugelfang
« am: 26. September 2019, 11:08:31 »

Habe mir jetzt den Text durchgelesen.

Erstens danke ich dir dafür, dass du dir die Mühe gemacht hast, den Text hier nochmal nieder zuschreiben.

Auf folgende Punkte habe ich eine Frage:

1. Ich hoffe, du hast den Text Korrektur gelesenen und nur beim Copy&Paste sind diese Rechtschreibfehler entstanden?

2. Ich verstehe das so, dass du den gehobenen Dienst beim ZOLL angestrebt hast, diesen leider nicht bestanden hast und dich nun "einklagen" willst da du vorher eine Offizierslaufbahn in der Bundeswehr hattest? Warum nicht den mittleren Dienst nehmen und nach einigen Jahren einfach höher aufsteigen?

3. Du bist aktuell arbeitslos und arbeitssuchend... ich verstehe nur nicht warum da du ja schreibst, dass du 13 Jahre gedient hast und somit solltest du doch minimum 2-3 Jahre BFD bekommen.

Allgemein zum Text:
ich wäre früher zum Punkt gekommen. Da ist viel drum-herum geredet/geschrieben und ganz unten kann man erst erahnen, worum es wirklich geht. Klar ich verstehe deine frustration aber ein Z-Schein ist keine Goldene-Willy Wonka-Eintrittskarte in andere Bundesorganisationen. Auch diese haben Anforderungen und wenn du diese nicht erfüllst, dann  sieht es eben schlecht aus.

Trotzdem wünsche ich dir alles gute und das du aus deiner aktuellen Lage das beste machen wirst.
Autor: Gastdozent
« am: 25. September 2019, 02:00:42 »

Der öffentliche Dienst stellt jeden nach seinen individuellen Voraussetzungen ein. Und ein ausscheidender SaZ 13 Offz mit Studium kann auf Grund seiner akademischen Qualifikation in den höheren Dienst eingestellt werden. Wenn es eine spezifische Einstellung auf Grund eines spezifischen akademischen Abschlusses ist kann nach einer Probezeit von 6 Monaten - ohne Vorbereitungsdienst/Refrendariat - bereits die Verbeamtung erfolgen.

Genau so sieht es nämlich aus. Es steht jedem frei, sich auf einen ausgeschriebenen Dienstposten zu bewerben, sofern man die Voraussetzungen dafür mitbringt. Das ist im höheren Dienst in der Regel der (einschlägige) Masterabschluss. Die Laufbahnbefähigung wird dann im Normalfall nach dem Vorbereitungsdienst festgestellt und fertig ist der Beamte. Im gehobenen Dienst ist dafür die Laufbahnprüfung nötig. Diese ist ganz objektiv nicht mit der Laufbahnausbildung in der Bundeswehr vergleichbar und kann daher auch nicht gleichgestellt werden.
Autor: Gastdozent
« am: 25. September 2019, 01:47:46 »

Wird man in der Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst für die spätere Verwendung optimal vorbereitet? Die oben genannten Ausbildungen (Offizier) empfinde ich nicht als "nicht ausreichend".

Optimal erwartungsgemäß auch nicht. Meinem persönlichen Empfinden nach, ist die (Laufbahn-) Ausbildung zumindest beim Zoll wesentlich näher an den späteren Aufgaben dran, als es in der Bundeswehr der Fall ist. Das kann ich natürlich auch nur für die Bereiche behaupten, die ich beiden Fällen kenne.

Auch wenn der Wechsel in die zivile Verwaltung einen Kulturschock darstellte, wurde ich doch genau für diesen Wechsel in Watte gepackt und gut versorgt (BFD, Z-Schein, Übergangsgebührnisse) und bereue diesen Schritt nicht. Wenn man sich erstmal damit abgefunden hat, dass der Anstellwinkel bis zur nächsten Beförderung nicht so steil wie bei der Bundeswehr ist, dann kann man sich doch ziemlich über die Lebzeiturkunde freuen ;)
Autor: Andi
« am: 24. September 2019, 23:21:26 »

was ich sagen kann, dass es BS gab die per 6 monatigen Umsetzerlehrgang verbeamtet wurden, ohne eine erneute Laufbahnausbildung zu machen, da man diesen die "beamten Laufbahnbefähigung" zuerkannt hat.

So so. Nur interessiert sich der öffentliche Dienst nicht dafür, ob es sich um einen SaZ oder einen BS handelt.
Der öffentliche Dienst stellt jeden nach seinen individuellen Voraussetzungen ein. Und ein ausscheidender SaZ 13 Offz mit Studium kann auf Grund seiner akademischen Qualifikation in den höheren Dienst eingestellt werden. Wenn es eine spezifische Einstellung auf Grund eines spezifischen akademischen Abschlusses ist kann nach einer Probezeit von 6 Monaten - ohne Vorbereitungsdienst/Refrendariat - bereits die Verbeamtung erfolgen.

Da es in der "reinen Laufbahnausbildung" keine Unterschiede zwischen BS und SaZ gibt, gibt es auch keinen sachlichen Grund unterschiedlich zu verfahren, unter der Berücksichtigung von Eignung, Leistung und Befähigung.

Wird auch nicht. Da verlässt sich wohl jemand auf Scheißhausparolen.

Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu müssen.

Falsch. Natürlich durchlaufen ehemalige Feldjäger (oder infanteristische SaZ und Feldjäger in Hamburg) eine Laufbahnausbildung - alles andere wäre völlig unverantwortlich, aber sie müssen keine Laufbahnprüfung mehr ablegen.

Gruß Andi
Autor: Silberpfeil
« am: 24. September 2019, 23:08:25 »

Wird man in der Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst für die spätere Verwendung optimal vorbereitet? Die oben genannten Ausbildungen (Offizier) empfinde ich nicht als "nicht ausreichend".

Grüsse
Autor: Tasty
« am: 24. September 2019, 22:50:27 »

Die Adressaten werden sich den ganzen Sermon nicht durchlesen. Ich hab nach den ersten paar Absätzen aufgehört, weil nicht einmal annähernd klar wurde, worum es geht. Und dann habe ich gesehen, wie viel da noch folgt.

Stimmt.
Ich hab auch an der Stelle, an der "die Bundeswehr" als oberste Bundesbehörde bezeichnet wird, aufgehört.
Alles klingt nach dem Geschwurbel eines enttäuschten Querulanten, der sich von irgend jemandem etwas hat ins Ohr setzen lassen und sich dann total verrannt hat.

Junge, Du könntest heute einen interessanten und absolut krisensicheren Job haben - aber Du warst und bist anscheinend unfähig und unwillig, Dich an ein System anzupassen und die Spielregeln des Systems zu akzeptieren. Selber schuld.
Autor: Gastdozent
« am: 24. September 2019, 20:53:46 »

Hallo,

schwierige Lektüre, dieser Brief. Ich war ebenfalls Offizier (SaZ 12) und bin anschließend ebenfalls zum Zoll (gehobener Dienst) gewechselt. Auch ich empfand es damals als sehr schade, dass ich die gesamte Ausbildung durchlaufen muss. Wie hier bereits häufig ausgeführt wurde, gibt es rechtlich an der ablehnenden Haltung der Bundesfinanzverwaltung nichts zu rütteln, da das Laufbahnrecht - wie ja schließlich auch bemängelt wird - eine Übernahme nicht vorsieht.
Da ich beide Laufbahnen mittlerweile gut kenne, möchte ich subjektiv dazu auch noch etwas schreiben. Ich habe bei der Bundeswehr aufgrund eines TSK-Wechsels zwei "Offizierpatente" erworben. Meiner Meinung nach bereitet(e) die Offizierausbildung mich nicht mal ausreichend auf die Aufgaben eines Offiziers im Truppendienst vor. Dies kann Sie ebenfalls nicht mal annähernd auf die Tätigkeiten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Eine Durchbrechung der bestehenden Trennung würde einen nicht sachgerechten und unverhältnismäßigen Aufwand für die aufnehmende Behörde bedeuten, da der Offizier nur Bruchteile der Voraussetzungen mitbringt.

Leider kann ich ebenfalls die individuelle Geschichte, die zur Entlassung führte nicht ganz nachvollziehen. Denn selbst solche Anträge können doch auch während der regulären Ausbildung gestellt und bearbeitet werden!?

Zum Ende meiner Offizierslaufbahn entschied ich mich für den Zulassungsschein und den Zoll. Die Möglichkeit, nur innerhalb der Zeitsoldaten verglichen zu werden ist aus meiner Sicht ein Vorteil gegenüber "dem Rest". Wie groß letztendlich dieser Vorteil ist, liegt woh lan den individuellen Voraussetzungen und ob man mit diesen auch im Vergleich mit allen anderen eingestellt werden würde. Darüberhinaus werden mit Übernahme zum Beamten auf Probe (nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung) die Erfahrungsstufen unter vollständiger Anerkennung der Dienstzeit als Soldat neu festgesetzt. Von den Übervangsgebührnissen möchte ich gar nicht erst anfangen, da diese wohl für höhere Einkünfte sorgen, als die meisten Dozenten an der Hochschule des Bundes vorweisen können.

Eine Ungleichbehandlung kann ich nicht erkennen. Man kann schließlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Autor: F_K
« am: 24. September 2019, 17:54:26 »

Es ist ein Unterschied, ob einzelne Dienstherrn, ohne Rechtsanspruch, für gewisse Personengruppen eine sachgerechte Einzelfalllösung implementieren, oder ob es eine generelle gesetzliche Lösung werden soll.

Erneut: ein Offizierspatent gibt es nach wenigen Wochen - Laufbahnausbildungen dauern manchmal Jahre - der Unterschied sollte klar sein.
Autor: Pericranium
« am: 24. September 2019, 17:38:25 »



Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu

müssen.


Nach kurzer Recherche, muss ich Ihnen sagen, dass Sie damit ein wenig falsch liegen.
In Brandenburg sind es wohl 18 Monate Ausbildung für ehemalige FJg Fw und in Sachsen 24 Monate.
Also eine verkürzte Ausbildung, nix mit "ohne erneute Laufbahnausbildung".

Ah, Sie meinten wohl ohne weitere Laufbahnprüfung, das stimmt für Brandenburg:

https://polizei.brandenburg.de/fm/32/Ausschreibung%20Feldj%C3%A4ger.pdf

Zitat
Danach werden Sie ohne weitere Laufbahnprüfunggrundsätzlichals Streifenbeamter/-beamtin im Wach-und Wechseldiensteingesetzt,dem Kerngebiet der bürgernahen polizeilichen Arbeit, in dem Sie Einsätze mit stetig wechselnden Situationen und Anforderungen erwarten.Sofern Sie über einenachgewieseneSpezialausbildung,
wie beispielsweise die eines Erhebers oder Ermittlers verfügen, wird im Einzelfall eine anderweitige Verwendung geprüft.
Autor: Pericranium
« am: 24. September 2019, 17:34:35 »



Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu

müssen.


Nach kurzer Recherche, muss ich Ihnen sagen, dass Sie damit ein wenig falsch liegen.
In Brandenburg sind es wohl 18 Monate Ausbildung für ehemalige FJg Fw und in Sachsen 24 Monate.
Also eine verkürzte Ausbildung, nix mit "ohne erneute Laufbahnausbildung".
Autor: KlausP
« am: 24. September 2019, 17:32:52 »

Zitat
... vielleicht ist er auch ganz ohne Bachelor in den OffzMilFd/OffzTrD gekommen ...

@Ehefrau; Bitte den OffzMilFD da raus lassen. Der ist nämlich nicht betroffen, ganz einfach, weil er mit der Ernennung zum Leutnant automatisch Berufssoldat wird.
Autor: Soldat auf Zeit
« am: 24. September 2019, 17:29:27 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab möchte ich mich schon jetzt für das Interesse bedanken, auch für die vielen Anmerkungen durch Sie.

Die von mir gemachten Ausführungen sind exakt so gemeint, wie sie von mir verfasst wurden.

Ich kann nicht alle Informationen aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht mitteilen, was ich sagen kann, dass es BS gab die per 6 monatigen

Umsetzerlehrgang verbeamtet wurden, ohne eine erneute Laufbahnausbildung zu machen, da man diesen die "beamten Laufbahnbefähigung"

zuerkannt hat.

Da es in der "reinen Laufbahnausbildung" keine Unterschiede zwischen BS und SaZ gibt, gibt es auch keinen sachlichen Grund unterschiedlich

zu verfahren, unter der Berücksichtigung von Eignung, Leistung und Befähigung.

Das war der Grund meinen Dienstherren damit zu konfrontieren.

Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu

müssen.

Der Unterschied zwischen Soldat und Beamter ist mir durchaus bekannt, es sind nur zwei verschiedene Dienst und Treuverhältnisse.

Es geht mir hier lediglich um eine "rechtliche Gleichstellung", als Zeitsoldat oder anders ausgedrückt wenn zwei Personen die gleiche

Vorqualifikation in Form einer Laufbahnbefähigung besitzen, warum muss der eine für eine Tätigkeit X nur einen Lehrgang benötigen und der

andere eine komplette Laufbahnausbildung!?

Zeitsoldaten sind anscheinend heir Soldaten zweiter Klasse, ihnen die Laufbahnbefähigung abzusprechen und wie jemanden ohne

Laufbahnbefähigung zu betrachten geht an der Sache völlig vorbei.

Abschließend möchte ich anmerken, dass es einen Unterschied zwischen Laufbahnbefähigung und "FACHLICHER QUALIFIKATION" gibt.

Das darf man nicht mischen.







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