Autor: MaikG
« am: 08. Februar 2020, 12:42:50 »Oh
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ja, es steht jedem BS frei zu kündigen. I.d.R. erfolgt die Kündigung aber mit einem Arbeitsangebot, dass deutlich (und wir reden hier nicht von "nem tausender oder zwei") lukrativer ist, als die derzeitige Bezahlung.
Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Soldat grundsätzlich keinenJa, es steht jedem BS frei zu kündigen. I.d.R. erfolgt die Kündigung aber mit einem Arbeitsangebot, dass deutlich (und wir reden hier nicht von "nem tausender oder zwei") lukrativer ist, als die derzeitige Bezahlung.
Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Dies gilt auch für die Entscheidung
über die Ausbildung eines Soldaten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den
laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung
hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht.
Ich habe auch nie behauptet, dass ein dauerhafter Werdegangwechsel stattfindet.Da muss ich dir widersprechen, denn genau das heißt es:
Oder dass einem der A400M versprochen wird, und am Ende wird es dann doch Drohne...Da bin ich auch kleinkariert, wenn ich Wert darauf lege, dass die Einstellungszusagen eingehalten werden (unter durch HubschrauBär genannten Einschränkungen).
Oder dass einem der A400M versprochen wird, und am Ende wird es dann doch Drohne...findet bei einer Einstellungszusage nicht statt. Das setzt Gerüchte in die Welt, die nicht stimmen und beim Lesen durchaus dazu führen können, dass sich Bewerber gegen den AG Bundeswehr entscheiden.