ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat
MilFD? Hab ich das doch falsch gemacht mit ihm.
Zitat von: Synthic am 26. Februar 2020, 20:07:12Zitat von: KlausP am 26. Februar 2020, 20:01:50
Okay. Gruß an Herrn O.!
An den StFw OA? Gehen raus
ZitatDu bist doch hier laufend EA.
Zitat... Lange nicht gelesen Herr P. ...
Zitat... Egal wie lang und wo hin die Reise geht, ein VORHERIGER kurzer anruf bei der S2 Abteilung des Vertrauens schadet ganz und gar nicht ...
Zitat von: Thufir am 24. Februar 2020, 20:41:09... Aus dem Kontext tippe ich aber auf einen Nachbericht.
Zitat von: Tommie am 24. Januar 2020, 07:19:01
Die richtige Antwort auf diese Frage des TE ist: "Nein, das muss nicht gemeldet werden, wenn in dieses Land keine Einreise erfolgt!"
Aber ... wenn die Reise ohnehin in ein (anderes!) Land auf der Staatenliste geht, melde ich in der Regel meine Flüge mit allen Daten (Flugnummer, Umsteigeort, etc.), so dass diese Information dann ohnehin dabei ist! Wenn die Reise in ein Land geht, das NICHT auf der Staatenliste steht, ich aber in einem Land auf der Staatenliste umsteigen muss (Beispiel: Flug mit Air China über Peking nach ... !), dann muss ich das nicht melden, weil ich per Definition nicht in dieses Land einreisen werde, sondern mich nur im internationalen Bereich des Flughafens aufhalte. Ich benötige dafür weder ein Visum, noch erhalte ich einen Stempel in meinen Pass!
Auf die Frage, ob es den MAD interessiert, wenn sich solch eine Konstellation ergibt, antwortete der MAD-Mann gestern Nachmittag: Eine Einreise mit Visum bzw. Stempel im Pass (visa on arrival) in ein Land auf der Staatenliste ist für Soldaten mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit meldepflichtig, ein Umsteigen interessiert und nur dann, wenn dabei etwas vorgekommen ist, was man als Anwerbeversuch interpretieren könnte. So etwas meldet man nach Rückkehr, weil man das vorher sowieso nicht weiß!